Wegen Corona: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat am 25. März zu einem Sonder-Jour Fixe geladen. Per Telefonkonferenz wurde die aktuelle Versorgungslage im Kontext von Covid-19 bewertet. Bislang sind nur die Tagesordnungspunkte bekannt.
Auf der Agenda standen mögliche ungewöhnliche Maßnahmen, wie weiteren Engpässen begegnet werden kann. So wurde besprochen, wie eventuell vorhandene Vorräte im Bedarfsfall identifiziert werden können und wie eine flächendeckende bedarfsgerechte Verteilung zuverlässig realisiert werden kann. Außerdem wurde überlegt, ob man Fertigarzneimittel, die zur Vernichtung anstehen, aber deren pharmazeutische Qualität den Anforderungen genügt, noch verwenden kann. Weitere Themen waren die aktuelle Preisentwicklung sowie die Verfügbarkeit von Wirkstoffen zur tiefen Langzeitsedierung auf Intensivstationen.
Ausgewertet wurden auch die bisherigen die Aktivitäten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) wie das Schreiben des BMG an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA zur bedarfsgerechten Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln. Die Mediziner hatten Hinweise zum Verordnungsverhalten erhalten. Ziel ist es, eine kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung der Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind. Apotheker wurden um ein angemessenes Abgabeverhalten bei OTC-Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren gebeten. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden.
Ein weiterer Punkt war das Schreiben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zu Paracetamol. „Um eine bedarfsgerechte Versorgung mit paracetamolhaltigen Arzneimitteln weiterhin sicherzustellen, sollen Hersteller, Großhandel und Apotheken die Belieferung und Abgabe von paracetamolhaltigen Arzneimitteln nur für den im akuten Behandlungsfall benötigten Mengen und nur nach Prüfung geeigneter, therapeutischer Alternativen vornehmen“, so Spahn.
Außerdem wurden weitere „Maßnahmen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung während der Corona-Pandemie“ diskutiert, darunter auch die Allgemeine Anordnung des BfArM vom 20. März zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln. Die Behörde hatte am vergangenen Freitag Höchstmengen zur Bevorratung festgelegt. Beantwortet werden sollte auch die Frage ob es Arzneimittelgruppen/Wirkstoffe gibt, die besonders betroffen sind.
Auf dem Zettel hatte das BfArM auch einen Sachbestandbericht von Verbänden, Großhandel, Kliniken, öffentliche Apotheken, Ärzteschaft, Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung.
Das BfArM hatte im Sonder-Jour Fixe auch über Wirkstoffe ohne belegten Effekt in der Corona-Behandlung beraten. Zu den Hoffnungsträgern in der Covid-19-Therapie zählen unter anderem Chloroquin, Remdesivir, Favipiravir und die Fixkombi Lopinavir/Ritonavir.
APOTHEKE ADHOC Debatte