Merkel begründet neue Maßnahmen

Beinahe-Shutdown: Die Corona-Regeln im November

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Berlin -

Das Ziel ist klar formuliert: Familien und Freunde sollen sich zu Weihnachten wieder ohne größere Angst treffen können. Doch dafür müssten sich alle jetzt erstmal deutlich einschränken, meinen Bund und Länder. Die neuen Regeln kommen dem Shutdown vom Frühling schon recht nah. Sie sollen am 2. November in Kraft treten – und vorerst bis Monatsende gelten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die harten Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie verteidigt. „Wir müssen handeln, und zwar jetzt“, sagte die Kanzlerin am Mittwoch nach Beratungen mit den Ministerpräsidenten der Länder. Es gehe darum, eine akute nationale Gesundheitsnotlage zu vermeiden. „Die Kurve muss wieder abflachen“, sagte Merkel. Man brauche jetzt im November eine befristete „nationale Kraftanstrengung“. Die Kanzlerin sprach von harten und belastenden Maßnahmen.

Die Beschlüsse zum Download

75 Prozent des Infektionsgeschehens in Deutschland lasse sich nicht mehr nachverfolgen. Das Gesundheitssystem werde damit noch fertig. Aber wenn es bei dem Tempo des Infektionsgeschehens bleibe, komme man binnen Wochen an die Grenzen, sagte die Kanzlerin. Die Zahl der Menschen, die wegen Corona auf Intensivstationen behandelt würden, nehme erheblich zu. Heute sei ein schwerer Tag auch für politische Entscheider.

Bund und Länder hatten sich bei dem Corona-Krisengespräch zuvor auf vorübergehende massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens ähnlich wie im Frühjahr verständigt. Die Maßnahmen sollen ab kommenden Montag bis Ende November gelten. Restaurants und Kneipen sollen wieder schließen, genauso wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- und Fitnessstudios oder Kinos.

In der Öffentlichkeit sollen sich nur noch maximal zehn Menschen aus dem eigenen und einem zweiten Hausstand gemeinsam aufhalten dürfen. Veranstaltungen werden gestrichen und Zuschauer in der Bundesliga wieder verboten. Offen bleiben sollen Schulen, Kindergärten, der Groß- und Einzelhandel und Friseurläden.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

KONTAKTE: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als „inakzeptabel“ bezeichnet.

GASTRONOMIE: Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

FREIZEIT: Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

SPORT: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

REISEN und HOTELS: Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

DIENSTLEISTUNGEN: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

SUPERMÄRKTE: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.

SCHULEN und KINDERGÄRTEN: Schulen und Kindergärten bleiben offen. Genauso Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

ARBEIT: Überall, wo das möglich ist, soll wieder von zuhause gearbeitet werden.

FIRMEN: Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern gleicht der Bund 75 Prozent aus, bei größeren wird nach EU-Beihilferecht entschieden.

RISIKOGRUPPEN: In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollen zügig Schnelltests eingesetzt werden.

 

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