Behörde erlaubt Corona-Test von dm APOTHEKE ADHOC, 03.12.2020 15:10 Uhr
Die Drogeriekette dm darf in ihrem Webshop einen Coronavirus-Antikörpertest verkaufen. Das Regierungspräsidium Tübingen, das den Vorgang geprüft hatte, gab grünes Licht.
Die Behörde teilte mit, dass es „keinen Hinweis auf einen unzulässigen Vertrieb der Probenahme- und Einsendekits“ gebe. Man habe sich mit der für den Hersteller des Kits zuständigen Aufsicht und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) abgestimmt.
Die Drogeriekette bietet seit einiger Zeit in ihrem Onlineshop den Antikörpertest von Cerascreen an. Der Verkauf sei vom BMG genehmigt worden, wie Christoph Werner als Vorsitzender der Geschäftsführung erklärte. Da der Konzern seinen Sitz in Karlsruhe hat, sei das Land Baden-Württemberg in Gestalt des Sozialministeriums auf das Unternehmen zugekommen, bestätigte er. Man habe der zuständigen Aufsichtsbehörde die angeforderten Unterlagen übermittelt.
Laut Werner ist die Prüfung ein „ganz normaler Vorgang“. Bei dm sei man von dem Produkt überzeugt, weil es „für die Kunden einen Unterschied machen kann“. Wer wissen wolle, ob er bereits eine Corona-Infektion gehabt habe, erhalte mit dem Test eine Antwort. Die hohe Nachfrage bestätige diese Einschätzung. Zahlen nannte Werner nicht.
Nach Rechtsauffassung des Ministeriums ist eine Abgabe nur an Fachpersonal zulässig, wenn solche Testkits einen diagnostischen Zweck haben. Man habe Schritte eingeleitet, um den Sachverhalt zu klären, teilte das Ministerium mit. Bei dem Test entnimmt sich der Kunde zu Hause selbst eine Blutprobe. Die Auswertung erfolgt in einem Labor.