Symptomfreiheit

Bayern: Kürzere Isolation, kein Freitesten

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Berlin -

Bayern geht bei den Isolationsregeln eigene Wege. Im Freistaat müssen sich Infizierte nur noch fünf Tage in Isolation begeben. Nach dieser Zeit können sie wieder das Haus verlassen – ein Freitesten muss nicht mehr erfolgen.

Aktuell müssen Bürger:innen, bei denen eine Sars-CoV-2-Infektion nachgewiesen wurde, immer noch in Isolation. Dabei ist es egal, ob lediglich ein Schnelltest oder ein PCR-Test positiv war. Da davon auszugehen ist, dass alle Neuinfektionen mit Omikron erfolgen, beträgt die Isolationsdauer zehn Tage. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann nach dieser Zeit auf ein Freitesten verzichtet werden. Liegen seit 48 Stunden keine Symptome vor, so kann ab Tag 7 eine Freitestung mittels Antigen-Schnelltest erfolgen.

Übrigens: Auch vollständig geimpfte Personen, die positiv getestet wurden und keine Symptome haben, müssen sich in Isolierung begeben.

5 Tage ohne Abschlusstestung

Anders in Bayern. Hier müssen Corona-Infizierte nach ihrem positiven Testergebnis seit dem 13. April nur noch halb so lange in Isolation. „Bayern verkürzt die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig“, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (STMGP). Enge Kontaktpersonen müssen nicht mehr in Quarantäne – egal ob diese geimpft oder ungeimpft sind. Die Isolation endet nach fünf Tagen, sofern seit zwei Tagen keine Symptome mehr vorhanden sind. Ein Freitesten ist nicht erforderlich. Hustet der/die Isolierte noch, zeigt Fieber oder andere Symptome, so verlängert sich die Isolation auf maximal zehn Tage.

Ausnahmen gelten in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zum Schutz vulnerabler Gruppen gelten strengere Maßnahmen: Wer in vulnerablen Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder der Eingliederungshilfe arbeitet, unterfällt nach dem Ende der Isolation einem Tätigkeitsverbot und kann nur dann wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, wenn er ein negatives Testergebnis vorlegt (Antigentest oder PCR-Test mit Ct-Wert >30). So stellen wir den Schutz sicher“, erläutert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Ende März forderte auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Lockerungen bei der Isolation und Quarantäne. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen befürwortet die Aussetzung der Isolation für positiv getestete Geimpfte ohne Symptome. Schnelle und enorm viele Ansteckungen sowie glücklicherweise meistens leichtere Erkrankungsverläufe prägten laut Gassen die Omikron-Variante. Dies gelte eben insbesondere bei Geimpften.

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