Bayern: Keine Testpflicht ohne Bürgertests? Patrick Hollstein, 21.06.2022 16:21 Uhr
Die Zukunft der kostenlosen Bürgertests wird ein wichtiges Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) in Magdeburg sein. Weil nach wie vor nicht entschieden ist, ob die Kosten ab 1. Juli erstattet werden, verlängert Bayern jetzt sein Corona-Regelwerk zunächst nur um eine Woche.
„Die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist unser wichtigstes landesrechtliches Rechtsinstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie“, so Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Geregelt wird neben der Maskenpflicht etwa im Nahverkehr auch die einrichtungsbezogene Testpflicht beispielsweise in Kliniken und Pflegeheimen. Auch die Tests bei Schul- sowie Kitakindern – hier in Gestalt von Gutscheinen, die in Apotheken eingelöst werden können – sind in der Verordnung geregelt.
„Da die aktuelle Fassung am kommenden Samstag ausläuft, wir aber leider noch immer auf wichtige Entscheidungen des Bundes warten, haben wir sie vorläufig zunächst nur um eine Woche bis zum 2. Juli verlängert“, so Holetschek. „Ich bedauere zutiefst, dass der Bund noch immer nicht mitgeteilt hat, wie die Testverordnung über den 30. Juni hinaus aussehen soll. Diese Informationen brauchen wir aber dringend, um unsere bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf die Bedürfnisse des Sommers ausrichten zu können.“
Holetschek hofft auf die für Mittwoch und Donnerstag geplante GMK in Magdeburg: „Durch die erneute Beratung im Ministerrat am 28. Juni 2022 können wir etwaige Beschlüsse der GMK in unser neues Regelwerk einfließen lassen.“ Bayern hatte bereits angekündigt, im Falle einer Abschaffung der Bürgertests ein eigenes Angebot aufzusetzen. Der Berliner Senat hat die bisher geltenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 27. Juli verlängert.