Bayern: Impfteams erhalten weiterhin hohe Vergütung Alexandra Negt, 07.09.2021 08:00 Uhr
Ab Oktober werden die meisten Impfzentren vorerst schließen. Die Auffrischimpfungen sollen vermehrt durch mobile Teams durchgeführt werden. Anders als in der Impfverordnung vorgesehen spielen die Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Organisation der mobilen Impfteams keine Rolle. Konkret wird bislang nur der Freistaat Bayern.
Im Herbst stehen die ersten Auffrischimpfungen an. Zunächst geht es um besonders vulnerable Personengruppen, wie Alten- und Pflegeheimbewohner:innen. Im vergangenen Winter haben diese Aufgabe mobile Impfteams der Impfzentren übernommen. Mit Schließung der Zentren Ende September bleibt die Frage der Neuaufstellung offen. Als eines der ersten Bundesländer offeriert Bayern einen genauen Plan – dieser orientiert sich stark an bereits bestehenden Strukturen, teilt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit.
„Das bayerische Konzept zur Neuausrichtung der Impfstrategie sieht ein mehrstufiges Verfahren vor, mit dem Schwerpunkt des ergänzenden staatlichen Impfangebots bis Ende 2021 zunächst vor allem auf sogenannten Auffrischungsimpfungen, insbesondere für Pflegeheimbewohner und weitere vulnerable Menschen in Einrichtungen, die bereits Anfang 2021 erstgeimpft wurden“, so ein Ministeriumssprecher. „Zudem soll der Fokus zusätzlich auf Menschen mit besonderem Impfbedarf liegen. Das ergänzende staatliche Impfangebot beruht weiterhin auf den bewährten Impfzentren mit einer Basisstation und deren mobilen Teams, die zukünftig eine noch wichtigere Rolle spielen werden.“
Verlängerung des Betriebes
Die Bayerische Staatsregierung verlängertg den Betrieb der Impfzentren mit angepasster und reduzierter Kapazität bis Ende April 2022. „Um für nicht vorhersehbare Bedarfe in der Pandemie gerüstet zu sein, sollen die Impfzentren aber als Notfalloption in der Lage sein, innerhalb von maximal vier Wochen ihre stationären Impfkapazitäten wieder hochzufahren (Stand-By-Betrieb).“
Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt plant Bayern dabei ab Oktober 2021 grundsätzlich maximal mit einem stationären Impfzentrum als koordinierende Stelle und Basisstation für die mobilen Impfteams. „Kreisfreie Städte und Landkreise sollen dabei, sofern möglich, ein gemeinsames Impfzentrum beziehungsweise eine gemeinsame Basisstation betreiben. In dieser Basisstation oder einer anderen geeigneten Örtlichkeit soll zur Ergänzung des regulären Angebots in geringem Umfang eine Impfsprechstunde für Bürgerinnen und Bürger, welche die vorrangigen und regulären Angebote bei niedergelassenen Ärzten/Betriebsärzten nicht nutzen, angeboten werden.“
Keine Änderung der Vergütung – zumindest für Ärzte
Die praktische Umsetzung der Vorgaben liegt in der Verantwortung der Kreisverwaltungsbehörden. Die genauen Abläufe sind laut Ministerium noch nicht im Detail geklärt. An der Vergütung soll sich durch die Neuausrichtugn allerdings nichts ändern: „Hinsichtlich der über die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) im Rahmen des sog. Dienstplanmanagements eingesetzten Ärzte sind keine Änderungen an der in der Rahmenvereinbarung des Freistaats mit der KVB geregelten Vergütung beabsichtigt.“ Zum Einsatz von pharmazeutischen Personal heißt es: „Die Einbindung von pharmazeutischem Personal wurde für den Betrieb der Impfzentren bislang nicht als zwingend notwendig erachtet, auch hier wird es nach derzeitigem Stand keine Änderungen geben. Die Landkreise und kreisfreien Städte betreiben die Impfzentren jedoch in eigener Verantwortung und können somit auch pharmazeutisches Personal für den Betrieb der Impfzentren heranziehen.“
Noch sind über 400 Impfzentren im Land geöffnet. Ab Oktober ändert sich die Finanzierung der Impfzentren – bislang zahlen Bund und Länder die Zentren je zur Hälfte. Viele Impfzentren befinden sich in Sport- oder Eventhallen. Die eigentlichen Betreiber wollen die Gebäude wieder für ihren eigentlichen Zweck nutzen.