Verschärfte Maskenpflicht

Aus für antivirale Masken?

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Berlin -

Einfache Stoffmasken als Mund-Nasen-Schutz haben ausgedient, zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Einzelhandel. Die neue verschärfte Maskenpflicht sieht vor, dass nur noch medizinische Masken getragen werden dürfen. Das bedeutet, dass nur noch OP-, FFP2- und FFP3-Masken genutzt werden dürfen. Die zahlreichen antiviralen Masken haben ausgedient. Nicht so die Livinguard Pro Mask – der Hersteller verweist auf ein Zertifikat, was ausgedruckt und bei Kontrolle vorgezeigt werden kann.

Die Maskenpflicht wurde verschärft. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften müssen die Menschen ab sofort OP-Masken oder FFP2-Masken tragen. Damit sollen vor allem Infektionen mit der neuen, ansteckenderen Mutation des Coronavirus verhindert werden. Andere Maskentypen, darunter auch die zahlreichen antiviralen Modelle, haben ausgedient. Für viele Anwender ist das ärgerlich, denn mit einer Preisspanne von rund 15 bis 40 Euro pro Stück sind die speziell beschichteten Masken nicht gerade günstig.

Laut Verordnung dürfen in Bussen und Bahnen, sowie im Supermarkt nur noch medizinische Gesichtsmasken getragen werden. Hierbei handelt es sich um Medizinprodukte. Die Masken sind mit einem CE-Kennzeichen und einer zugehörigen vierstelligen Nummer versehen. Hierdurch wird kenntlich gemacht, dass die gesetzlichen Anforderungen an das jeweilige Produkt erfüllt wurden.

Innerhalb der chirurgischen Masken werden drei Filterklassen unterteilt:

  • Filterklasse Typ I (BFE ≥ 95 Prozent)
  • Filterklasse Typ II (BFE ≥ 98 Prozent)
  • Filterklasse Type IIR (BFE ≥ 98 Prozent mit zusätzlichem Durchfeuchtungsschutz gegen Flüssigkeiten in Form von Tropfen und Spritzern)

OP-Masken vom Typ I müssen mindestens eine BFE von 95 Prozent aufweisen. Masken vom Typ II und IIR müssen mindestens einen Wert von 98 Prozent erreichen. Die meisten antiviralen Masken sind nicht als Medizinprodukt zugelassen. Sie weisen keine CE-Kennzeichnung auf und fallen nach neuer Maskenregelung aus dem Raster. Ein Hersteller sticht innerhalb der aktuellen Debatte um die keimabtötenden Supermasken heraus: Livinguard kann beim Modell „Livinguard Pro Mask“ die benötigte CE-Zertifizierung vorweisen. Die Maske könne somit weiterhin getragen werden. In Deutschland vertreibt das Kölner Start-Up Luoro die Masken von Livinguard über die Marke Wingguard.

Das Unternehmen verweist darauf, dass die „Livinguard Pro Mask“ als zertifiziertes Medizinprodukt der Risikoklasse 1 den vorgeschriebenen Anforderungen der verschärften Maskenpflicht entspricht. Gemäß den Klassifizierungsregeln werden Medizinprodukte – je nach Risiko bei der Anwendung – in vier Risikoklassen unterteilt: I, IIa, IIb und III. Die Maske von Winguard gehört zur Filterklasse Typ 1 und weist somit eine BFE ≥ 95 Prozent auf. Das Modell wurde gemäß EN-Norm 14683:2019 geprüft. „Die Livinguard Pro Mask verfügt über alle Qualitäten einer FFP2-Maske und schützt darüber hinaus nachweislich vor einer Verbreitung des Coronavirus durch Kreuzkontamination. Dies trifft sowohl auf bekannte Varianten als auch Virusmutationen zu“ so das Unternehmen.

Bei allen Maskentypen, egal ob OP-, FFP-, oder antivirale Maske gilt: Eine gute Schutzleistung kann nur dann erzielt werden, wenn der Anwender produktgerecht mit ihr umgeht. Das bedeutet: Die maximale Tragezeit darf nicht überschritten werden. Im Fall der „Livinguard Pro Mask“ beträgt diese 210 Tage. Innerhalb dieser Zeit kann der Mundschutz bis zu 30-mal mit kaltem Wasser gewaschen werden. Eine Aufbereitung von partikelfiltrierenden Halbmasken im heimischen Bereich sollte besser unterlassen werden. Chirurgische Masken können nicht aufbereitet werden, sie gehören nach einmaligem Tragen in den Abfall. Weiterhin muss die Maske muss gut mit den Gesichtskonturen abschließen.

Unterschied OP-Maske und FFP-Maske

Ein chirurgischer Mundschutz soll hauptsächlich vor Tröpfchen aus dem Nasenrachenraum des Trägers schützen – im Reinraum werden diese Varianten als „Produktschutz“ von Apothekern und PTA getragen. Auf das Tragen im Alltag angewendet bedeutet dies, dass OP-Masken eher ein Schutz für die Umwelt sind, als für den Träger selbst. Anders bei den FFP-Masken. Hier werden Träger und Umwelt gleichermaßen geschützt. FFP2- und FFP3-Masken halten einen Großteil der Partikel – und damit auch Aerosole – zuverlässig beim Ein- und Ausatmen ab. OP- und DIY-Masken können nur Tröpfchen zurückhalten. Eine tatsächliche Filterung der Luft erfolgt hier nicht. Das Einatmen kleinerer, lungengängiger Partikel wird also weder durch einen chirurgischen Mundschutz noch durch eine Stoffmaske verhindert.

 

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