Apotheken sollen demnächst kostenlos Masken an besonders Covid-19-gefährdete Personen verteilen. Die Nachfrage wird entsprechend steigen, umso wichtiger ist eine tadellose Qualität der Produkte. Und die wird in Apotheken auch von der Aufsicht kontrolliert. Deren Vertreter dürfen unangekündigt in der Offizin erscheinen und Masken zum Test beschlagnahmen.
Die Löwen-Apotheke in Freiburg ist vor einer Woche in den Genuss einer solchen Überprüfung gekommen. Zwei Mitarbeiter des Regierungspräsidiums forderten eine angestellte Approbierte auf, ihnen 20 FFP2-Masken zur Überprüfung zu überlassen. Inhaber Michael Walter hatte das zunächst gar nicht mitbekommen.
Den Auftritt der Amtsvertreter hatte auch seine Approbierte überhaupt nicht als übergriffig wahrgenommen, trotzdem wunderte sich Walter anschließend über den Vorgang. Denn bezahlt hat das Regierungspräsidium die 20 Masken nicht. Walter geht es gar nicht ums Geld, bei einem Einkaufswert von rund einem Euro pro Maske ist die Probe kein großer Verlust. Aber für die Rechtsgrundlage interessiert sich der Inhaber trotzdem. Zumal ihn wundert, dass so viele Masken mitgenommen werden müssen.
Deshalb hakte Walter beim Regierungspräsidium nach. Eine stichprobenartige Überprüfung der sich derzeit im Verkehr befindlichen Masken sei auch aus seiner Sicht sinnvoll, schrieb er. „Gerne kooperieren wir diesbezüglich mit Ihnen, ist es doch auch in unserem Interesse, dass die Masken den Vorgaben entsprechen. Höchst irritierend war jedoch, dass dies nach Angabe Ihrer Mitarbeiter unentgeltlich zu erfolgen hatte. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Rechtsgrundlage dies beruht.“
Zu seiner Überraschung meldete sich einer der Tester schon wenige Stunden später zurück: „Die Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden sind für unsere Rechtsbereiche im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) festgelegt, dieses habe ich Ihnen im Anhang beigefügt. Für die Atemschutzmasken kommen hier ergänzend die Verordnung EU 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) und das dazugehörige Durchführungsgesetz (PSA-DG) zur Anwendung“, so die Erklärung des Sachbearbeiters.
Die konkrete „Befugnis zur unentgeltlichen Entnahme von Prüfmustern“ ergebe sich aus §28 Abs. 2 des ProdSG. Darin heißt es wörtlich: „Die Marktüberwachungsbehörden und die von ihnen beauftragten Personen können Proben entnehmen, Muster verlangen und die für ihre Aufgabenerfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen anfordern. Die Proben, Muster, Unterlagen und Informationen sind ihnen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“
Der Sachbearbeiter weist darauf hin, dass diese entscheidende Passage auch im sogenannten Entnahmeprotokoll vermerkt ist, das als Nachweis der Produktentnahme in der Apotheke übergeben worden sei. Für weitere Rückfragen stehe er gerne zur Verfügung, so der Sachbearbeiter.
Die hat Walter vorerst nicht, und er freut sich über die schnelle Aufklärung. Jetzt ist der Apotheker nur noch gespannt auf das Testergebnis. Denn er kauft seine Masken nur bei Herstellern, die von einem Prüflabor akkreditiert sind, achtet penibel auf die vierstellige Nummer hinter der CE-Kennzeichnung. Wenn jetzt mit dieser Ware etwas nicht stimmen sollte, hätte er gerne einen Hinweis, wo er die Masken alternativ bestellen soll.
Zuletzt hatte sich das ZDF-Magazin Wiso die Apotheken vorgenommen und die Qualität der Masken kritisiert. Nach der Sendung im Oktober herrschte in Apotheken regelrechter Ausnahmezustand. Verunsicherte Kunden meldeten sich vor Ort, viele Apotheker waren entsetzt über die negative Darstellung der Apotheken. Aufgrund der hohen Resonanz hat das ZDF das Thema nun erneut aufgegriffen. Es hätten sich nicht nur besorgte Menschen, sondern auch „verunsicherte Apotheker“ gemeldet. Im zweiten Beitrag heißt es: „FFP2-Masken kaufen in der Apotheke: Was man hier bekommt, ist zertifiziert, also geprüft, denken viele – nicht immer begründet. Denn beim Thema Masken sind selbst Apotheker allzu oft überfordert“, heißt es im Beitrag.
Von 24 getesteten Masken fielen 12 im „Wiso“-Test durch – auch jede zweite Apothekenmaske war davon betroffen. Ein sicherer Schutz sei jedoch „ganz einfach“ mit einer CE-zertifizierten Maske zu erreichen. Wichtig sei das CE-Kennzeichen auf der Maske, gefolgt von einer vierstelligen Kennnummer, erklärt Sven Schibilsky von der Marktüberwachungsbehörde in Düsseldorf im Beitrag. Die Nummer gibt die jeweilige Prüfstelle an. Die Masken seien außerdem mit den Herstellerdaten und einer Modellnummer gekennzeichnet.
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