650 Milliarden Euro gegen Corona

Auch Apotheken können Hilfsgelder erhalten

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Berlin -

Der Bundestag verabschiedet heute umfangreiche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Not geraten. Mit einem Volumen von 650 Milliarden Euro federt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) die ökonomischen Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen ab, deren Bestand für den Standort Deutschland oder den Arbeitsmarkt erhebliche Bedeutung hat. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich kritischer Infrastruktur – wie Apotheken.

Die Maßnahmen sollen laut BMWI Liquiditätsengpässe beseitigen, die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützen und vor allem auch die Kapitalbasis von Unternehmen stärken. Der Fonds kann sich auch zeitlich begrenzt direkt an Unternehmen beteiligen. Ziel sei dabei auch, einen Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen zu verhindern. Die Bundesregierung greift damit auf den SoFFin – den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – zurück, der in der Finanzkrise bereits funktioniert hat. Der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ besteht aus:

  • 400 Milliarden Euro Staatsgarantien für Verbindlichkeiten
  • 100 Milliarden Euro für direkte staatliche Beteiligungen
  • 100 Milliarden Euro für Refinanzierung durch die KfW
  • 50 Milliarden Euro für Soloselbstständige und kleine Betriebe

Wie und wann die Mittel – auch für Soloselbstständige und kleine Betriebe – beantragt werden können, will das BMWi in Kürze bekannt machen: „Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, dass die Gelder so schnell wie möglich ausgezahlt werden können. Es handelt sich dabei um Zuschüsse, keine Darlehen. Eine Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen und in Kürze möglich sein. Das Geld hierfür aus dem Nachtragshaushalt soll – nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts im Parlament in dieser Woche – in Kürze für die Länder zur Verfügung stehen. Die Durchführung erfolgt durch die Länder (beispielsweise über die Landesförderbanken wie in Niedersachsen), hier werden die Details gemeinsam mit den Ländern derzeit rasch geklärt“, so ein BMWi-Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Es gebe erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen, begründet das BMWI das 50 Milliarden Euro schwere zusätzliche Programm für „Soforthilfe für kleine Unternehmen“.

Die Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

  • Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten. Darunter dürften auch Apotheken fallen.
  • Bis 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der gegebenenfalls nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Der Zuschuss dient laut BMWi zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, unter anderem durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches. Die Mittel des Bundes werden auch komplementär zu den Länderprogrammen gezahlt.

Voraussetzung ist, dass die wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona aufgetreten sind. Das antragstellende Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Der Schadenseintritt orientiert sich am 11. März 2020, als die Bundesregierung den Shut Down einleitete.

Die Antragstellung soll möglichst elektronisch erfolgen: „Die Existenzbedrohung beziehungsweise der Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern“, so das BMWi. Welche Nachweise dazu erforderlich sind, ist noch nicht bekannt. Möglcherweise reicht auch eine persönliche Erklärung aus.

Die Mittelbereitsstellung erfolgt durch den Bund. Die Bewirtschaftung liegt beim BMWi, Bewilligung, Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und gegebenfalls die Rückforderung der Mittel wurden auf Länder und Kommunen übertragen. Eine Überkompensation ist laut BMWi zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden gezahlte Zuschüsse gewinnwirksam berücksichtigt. Das BMWI kalkuliert, dass das Programmvolumem von bis zu 50 Milliarden Euro bei maximaler Ausschöpfung von drei Millionen Selbständigen und Kleinstunternehmen für mindestens die nächsten drei bis fünf Monate reicht.

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