Impfstoffe für Arztpraxen

AstraZeneca/Biontech: Apotheken müssen Aufträge aufteilen

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Berlin -

In dieser Woche bestellen die Apotheken zum dritten Mal Impfstoffe für die Arztpraxen beim Großhandel. Nach den ersten Durchläufen kommt in dieser Woche eine neue Herausforderung dazu – neben Comirnaty kann und soll jetzt auch Vaxzevria geordert werden. Die Impfstoffe von Biontech und AstraZeneca müssen zu gleichen Teilen bestellt werden – bezogen auf die Vial-Anzahl, nicht auf die Anzahl der Impfdosen.

Apotheken sollen in der dritten Woche der dezentralen Impfung Comirnaty und Vaxzevria zu gleichen Teilen bestellen. Hierbei gilt, dass die Anzahl der Vials gleich verteilt sein muss, nicht die Anzahl der Impfdosen. Beim zweiten Bestelldurchlauf werden weiterhin nur Erstdosen bestellt und geliefert. Die Aufteilung zwischen Erst- und Zweitimpfungen wird erst in den kommenden Wochen erfolgen. Somit muss die Apotheke heute nach dem Motto „aa ad“ bestellen. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) entfallen von den rund eine Million verfügbaren Impfdosen in der kommenden Woche 45 Prozent auf Biontech und 55 Prozent auf AstraZeneca.

Bestellt ein Arzt beispielsweise 20 Impfdosen, so darf die Apotheke nicht drei Vials Comirnaty mit insgesamt 18 Impfdosen bestellen. Es muss zu gleichen Teilen bestellt werden: Ein Vial Comirnaty mit sechs Impfdosen und ein Vial Vaxzevria mit zehn Dosen. Somit erhält der Arzt insgesamt 16 anstatt 18 theoretisch möglichen Dosen. Ein Aufstocken ist nicht möglich. Zwei Vials Comirnaty mit zwölf Impfdosen plus ein Vial Vaxzevria mit zehn Impfdosen wären zwei Dosen über der bestellten Menge des Arztes.

Bei kleineren Bestellmengen entscheidet schließlich die Apotheke über die Kombination der Durchstechflaschen. So heißt es im Leitfaden er Abda: „Verschreibt der Arzt weniger als 16 Dosen, muss die Apotheke entscheiden, welche Kombination an Vials der beiden Impfstoffe dieser Menge am besten entspricht. Es darf jedoch keinesfalls über die Bestellung des Arztes hinaus aufgestockt werden.“

Nach dieser Rechnung kommt es dazu, dass in der kommenden Woche mehr Menschen in den Praxen eine Erstimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca bekommen, als mit dem mRNA-Impfstoff von Biotnech. Weiterhin gilt, dass keine Leerbestellungen getätigt werden dürfen: Die Apotheken dürfen nur die Mengen als Bestellung beim Großhandel auslösen, die von der Praxis auch tatsächlich geordert wurden. „Stornos über Covid-19-Impfstoff, der nicht von Vertragsärzten bestellt worden ist und der somit nicht an Vertragsärzte abgegeben werden kann, sind grundsätzlich nicht möglich.“

Beliefert werden dürfen weiterhin nur Vertragsärzte. Jede Bestellung ist in einem separaten Auftrag ohne weitere Positionen zu übermitteln. Beliefert die Apotheke mehrere Ärzte, so ist für jeden Mediziner ein eigener Auftrag zu erstellen. „Die Aufträge sind auf Positionsebene mit „Zur Nachlieferung“ zu kennzeichnen.“

Mit dem neuen Vakzin kommen auch neue Vorschriften zur Lagerung dazu. Der Vektorviren-Impfstoff von AstraZeneca ist weniger temperatur- und erschütterungsempfindlich als der mRNA-Impfstoff von Biontech. Vaxevria wird, genauso wie Comirnaty, bei 2 bis 8 Grad im Kühlschrank gelagert. Die Haltbarkeit bei Kühlschranktemperatur beträgt sechs Monate. Für die Ärzte gelten dann folgende Verwendbarkeitsfristen: Nach der Entnahme der ersten Dosis aus dem Mehrdosenbehältnis sollte der Impfstoff nicht länger als 48 Stunden im Kühlschrank gelagert werden. Bis zu sechs Stunden kann das Vial bei Raumtemperatur stehen. Einmal aus der Kühlung für längere Zeit entnommen, sollte keine erneute Lagerung im Kühlschrank erfolgen. Auch beim Impfzubehör muss ab dieser Woche sortiert werden. Für das Vakzin von AstraZeneca werden kein Kochsalz und keine Spritzen zur Rekonstitution benötigt. Eine detaillierte SOP zum Umgang mit dem Impfstoff von AstraZeneca liegt von der Abda noch nicht vor.

 

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