AstraZeneca: Falsches Impfschema zugelassen? Alexandra Negt, 10.02.2021 10:15 Uhr
Der Vektorimpfstoff von AstraZeneca hat am 29. Januar die bedingte Marktzulassung erhalten. Das Vakzin basiert auf einem für den Menschen ungefährlichen Virus. Zulassungsrelevant waren schlussendlich nur zwei der insgesamt vier Phase-III-Studien. Bei der Gabe von zwei vollen Dosen à 0,5 ml im Abstand von 28 Tagen ergibt sich aus den beiden Studien ein Impfschutz von 59,5 Prozent. Ein geändertes Dosierungsschema könnte zu einer höheren Wirksamkeit führen.
Mit 59,5 Prozent weist der Impfstoff eine viel geringere Wirksamkeit auf als die beiden bereits zugelassenen mRNA-Impfstoffe. Die Vakzine von Biontech und Moderna weisen Wirksamkeiten von rund 95 Prozent auf. Die geringe Wirksamkeit des Vektorviren-Impfstoffes resultiert wohl auch aus dem gewählten Dosierungsschema. Bei einem Impfschema von zwei vollen Dosen à 0,5 ml ergibt sich die Wirksamkeit von 59,5 Prozent. Diese Wirksamkeit errechnete sich auf Basis von zwei Studien. Von der EMA berücksichtigt wurden die britische COV002- und die brasilianische COV003-Studie.
Insgesamt hatte der Hersteller vier Wirksamkeits-Studien durchgeführt. Neben den Studien aus Großbritannien und Brasilien wurden auch Studien in Südafrika durchgeführt. Die Teilnehmerzahl lag bei rund 24.000. Zwei Studien wurden von der EMA im Rahmen der Zulassung jedoch nicht berücksichtigt, da zu wenige Covid-Fälle auftraten. In den beiden ausgeschlossenen Studien beliefen sich die Infektionen auf weniger als sechs Fälle.
Bei einem abweichenden Impfschema scheint die Wirksamkeit höher. Erhalten die Probanden zunächst nur die halbe Dosis – also 0,25 ml – und nach vier Wochen die volle Dosis, so erhöht sich die Wirksamkeit auf bis zu 90 Prozent. In einer der Studien erhielten einige Probanden den Impfstoffkandidat AZD1222 fälschlicherweise in halber Dosis. Experten schlussfolgern, dass die sanfte Stimulation des Immunsystems dazu führt, dass die zweite Dosis nach 28 Tagen ihre volle Wirksamkeit entfalten kann und nicht bereits vor Eindringen in die Zelle vom Organismus eliminiert wird.
Die Verabreichung einer zu geringen Dosis, die laut Berichten des Fachjournal „Sience“ auf einem Verpackungsfehler beruhte, wurde bei einer definierten Anzahl von Probanden fortgeführt. AstraZeneca entschied sich bewusst dafür, die betroffenen Personen nicht aus der Studie auszuschließen. Gemeinsam mit der Oxford University wurde das Vorgehen bei der zuständigen Behörde gemeldet. Diese stimmte zu, sodass die Studie fortgesetzt werden konnte.
Der Hersteller führte – auch nach dem Bekanntwerden der höheren Wirksamkeit – die Studie mit der halben Dosis nicht fort. Die Zulassung erfolgte nur für das Impfschema mit zwei vollen Dosen. Zwar sei das unbeabsichtigte Impfregime innerhalb des Zulassungsprozesses stark diskutiert worden, doch schlussendlich wurden die betroffenen Probanden aus der Bewertung ausgeschlossen – es hätten zu viele Unsicherheiten und Störfaktoren vorgelegen, urteilte die EMA.
Probleme gab es auch bei der Altersgrenze. In den zulassungsrelevanten Studien von AstraZeneca war die Anzahl der Probanden über 55 Jahre sehr gering. Die Ständige Impfkommission (Stiko) gab die Empfehlung einer oberen Altersgrenze von 64 Jahre. Somit sollte der Vektorviren-Impfstoff, anders als die mRNA-Impfstoffe, zunächst nur für Menschen zwischen 18 und 64 Jahre eingesetzt werden. „Aufgrund der geringen Anzahl von StudienteilnehmerInnen in der Altersgruppe ≥65 Jahre kann keine Aussage zur Wirksamkeit und Sicherheit bei Älteren getroffen werden,“ heißt es seitens der Kommission. Laut Regierung könnten hiervon vor allem Ärzte und Krankenschwestern sowie Pflegepersonal profitieren. Vorteilhaft ist die leicht zu handhabende Lagertemperatur von 2 °C bis 8 °C.