Apotheken können Corona-Impfungen abrechnen Alexandra Negt, 01.03.2022 19:02 Uhr
Apotheken können die Corona-Schutzimpfungen ab sofort über das DAV-Portal abrechnen. Das Modul steht seit heute zur Verfügung. Neben den Impfungen werden auch zugehörige Zertifikate mit aufgelistet.
Bislang konnten Apotheken zwar Corona-Impfungen anbieten, jedoch noch nicht abrechnen. Durch ein neues Modul im Portal können diejenigen Impfungen, die auch über das Portal dokumentiert wurden, abgerechnet werden.
Das Modul findet sich unter dem Pfad „Übersicht“ – „Impfportal“ – „Covid-19“. Dort wird bereits die Gesamtanzahl der in der Apotheke durchgeführten Impfungen ausgewiesen. Nun können Apotheken eine Übersicht der Abrechnungsdaten über den Button „Zur Abrechnung“ abrufen.
Monatliche Abrechnung
Dabei kann die Apotheke wählen, ob ein einzelner Monat, oder ein bestimmter Zeitraum angezeigt werden soll. Die abgerufene PDF-Datei kann dann gespeichert werden. Das wiederholte Aufrufen der Daten ist dabei möglich. Somit ist auch die nachträgliche Erstellung einer Abrechnung möglich.
Übrigens: Alle Covid-Zertifikate, die unmittelbar nach der Erfassung und Dokumentation der Covid-Impfung ausgestellt werden, werden in der Abrechnung mit aufgeführt. Nachträglich ausgestellte Impf- oder Genesenenzertifikate sind weiterhin Teil der Zertifikatsabrechnung.
Für die Abrechnung nutzt die Apotheke den „Sonderbeleg Nacht- und Notdienstfonds des DAV“; alle relevanten Daten werden entsprechend übertragen. Je nach Leistung werden unterschiedliche Beträge und Sonder-PZN abgerechnet:
- Impfung: 28 Euro pro Person; Sonder-PZN 17716553
- Impfung an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen: 36 Euro pro Person; Sonder-PZN 17716576
- Hausbesuchspauschale: zzgl. 35 Euro einmalig; Sonder-PZN 17716582
- Impfungen von mehreren Personen in derselben Einrichtung: zzgl. 15 Euro pro Person; Sonder-PZN 17716599
- Erstellung des Impfzertifikats für Erst-, Zweit-, Booster-Impfungen: 6 Euro pro Impfzertifikat; Sonder-PZN 17716607