Die Corona-Impfungen in den Apotheken wurden verstetigt. Bislang waren nur die Kosten für Kassenpatient:innen geklärt. Jetzt hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) ein Update. Es können auch Privatversicherte in der Apotheke gegen Corona geimpft werden – als Selbstzahler:innen.
Bis zum 7. April 2023 konnten sich alle Bürger:innen kostenlos gegen Corona impfen lassen. Damit ist Schluss. Impflinge zahlen selbst, und zwar mindestens 10 Euro. Das gilt jetzt auch für Privatversicherte.
Der PKV hat der vom GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) ausgehandelten Neufassung des „Vertrags zur Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen durch Apotheken“ zugestimmt. Gesetzlich, privat und beihilfeberechtigte Versicherte zahlen somit mindestens 10 Euro für eine Coronaimpfung in der Apotheke. Aufschläge von je 2,50 Euro können für die Entnahme des Impfstoffes aus einem Mehrdosenbehältnis sowie für COVID-spezifische Mehraufwände berechnet werden.
Privatversicherte können die Rechnung der Apotheke über die Corona-Impfung bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen, die die Kosten gemäß dem individuellen Tarif erstattet.
Was gilt? Wer darf wie geimpft werden? Für Privatversicherte gelten bei der Corona-Impfung in der Apotheke die gleichen Regelungen wie für gesetzlich Versicherte: Impfen dürfen nur Apotheker:innen mit entsprechender Schulung. Impflinge müssen mindestens zwölf Jahre alt sein und sie müssen der Impfung zustimmen.
Den Rahmen für den Anspruch auf Coronaimpfungen setzt die Schutzimpfungsrichtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert und die der G-BA formuliert. Seit dem 8. April haben laut Verordnung zum Anspruch auf zusätzliche Schutzimpfung und auf Präexpositionsprophylaxe gegen Covid-19 (Covid-19-VorsorgeV) unterschiedliche Bevölkerungsgruppen:
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