Apotheke im Lockdown: Ruhetag oder Feiertag Carolin Ciulli, 24.03.2021 08:44 Uhr
Kommt das lange Osterwochenende oder bleibt alles beim Alten? Apothekenmitarbeiter:innen warten nach dem jüngsten Corona-Vorstoß von Bund und Ländern auf konkrete Regelungen. Die Apothekerkammern weisen auf landesspezifische Regeln hin. Jetzt müssen die Länder entscheiden.
Apotheken sind laut Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) an gesetzlichen Feiertagen von der Dienstbereitschaft befreit. Wenn die Landesregierung die „Ruhetage“ Gründonnerstag und Karsamstag den Feiertagen gleichstellt, können die Inhaber:innen ihre Angestellten also in ein langes Osterwochenende schicken.
Die neuen „Corona-Ruhetage“ – Gründonnerstag und Karsamstag – scheinen wohl wie Feiertage behandelt zu werden, heißt es von der Apothekerkammer Berlin. „Unternehmen sowie private und öffentliche Einrichtungen haben in der Regel geschlossen.“ Eine Ausnahme sei in dem Beschluss bereits festgelegt: „Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet.“
Für die Apotheken gibt es noch keine Klarheit: Mit einer Ausgestaltung des Beschlusses sei zeitnah zu rechnen, heißt es. „Die Kammer ist im Kontakt mit der Senatsverwaltung und dem LAGeSo und wird informieren, sobald es Konkretes zu vermelden gibt.“ Dabei gilt es die einzelnen Ländervorschriften zu beachten: Gemäß der Allgemeinverfügung des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) besteht aber keine Verpflichtung zur Schließung. Denn nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz gelten Apotheken als „Besondere Verkaufsstellen“, die an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen. Damit dürften Inhaber:innen am 1. und 3. April öffnen, wenn der Senat keine abweichende „Corona-Regelung“ treffe.
Auch in Brandenburg ist die Kammer in Kontakt mit dem Gesundheitsministerium. „Die Frage der Öffnungsmöglichkeit von Apotheken an Gründonnerstag und Ostersamstag kann von uns noch nicht abschließend beantwortet werden“, sagt ein Sprecher. „Wir müssen abwarten, wie konkret die gestrigen Beschlüsse vom Gesetzgeber umgesetzt werden.“ Gleiches gilt für Niedersachsen: Auch dort werde auf Rückmeldung seitens des Ministeriums gewartet, sagt eine Sprecherin.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen hatten in der Nacht zu Dienstag beschlossen, den 1. April und den 3. April in diesem Jahr einmalig als „Ruhetage“ zu definieren. Die Beschlüsse müssen formal in allen Ländern in Verordnungen überführt werden. Alle Einzelheiten soll eine Musterverordnung des Bundes festlegen, das BMI ist für die Umsetzung verantwortlich, wie ein Regierungssprecher erklärt.
Dort heißt es auf Nachfrage: „Die Beschlüsse der MPK hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Kenntnis genommen. Der Infektionsschutz und die Eindämmung der Corona-Pandemie haben derzeit höchste Priorität und alle Beteiligten haben das gemeinsame Ziel vor Augen, den Eintrag und die Verbreitung der Pandemie zu unterbinden. Derzeit wird an der Umsetzung der Beschlüsse der gestrigen Nacht gearbeitet. Über die Details der gefassten Beschlüsse wird die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend informiert.“