Wegen Corona-Krise

AOK: Kulanzregelung für Rabattverträge

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Berlin -

In den Apotheken mehren sich die Rufe nach einer temporären Außerkraftsetzung der Rabattverträge und bestehenden Abgaberegeln. Als erste Kasse hat die AOK Rheinland/Hamburg eine pragmatische Lösung geschaffen, um unnötige Mehrfachkontakte zu vermeiden.

Man gehe davon aus, dass die Apotheken sich wie bisher mit rabattierten Arzneimitteln bevorrateten. „Sollte es aber im Einzelfall bei der Versorgung eines Versicherten mit einem rabattierten Arzneimittel zu der Situation kommen, dass dieses in der Apotheke nicht sofort vorhanden ist, kann dieses Arzneimittel substituiert und ein Folgekontakt vermieden werden“, teilt eine Sprecherin der AOK Rheinland/Hamburg mit.

Apotheken müssen die Verordnungen in einem solchen Ausnahmefall wie vertraglich vorgesehen kennzeichnen. Eine eigene Sonder-PZN für die Corona-Krise gibt es nicht. Apotheker sollen laut Hamburger Apothekerverein die bekannte Sonder-PZN 02567024 und den zugehörigen Faktor aufdrucken. Faktor 5 und 6 finden Anwendung, wenn das Rabattarzneimittel nicht sofort in der Apotheke vorhanden ist. Beide Faktoren werden sonst im dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst) verwendet, wenn das Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist (Faktor 5) oder wenn weder die Abgabe des/der Rabattpartner noch einer der vier günstigsten/preisgünstiger Importe (Faktor 6) möglich ist.

Auf dem Rezept muss ein entsprechender Hinweis – beispielsweise „Ausnahmeregelung wegen Coronavirus“ – vermerkt werden, der mit Datum und Unterschrift abgezeichnet werden muss. Sonst können die Rechenzentren im Nachhinein wohl kaum nachvollziehen, warum sich die Verwendung der Sonderkennzeichen häuft.

Ist ein Importarzneimittel nicht verfügbar, sollen die Sonder-PZN 02567024 und Faktor 3 oder 4 aufgedruckt werden. Faktor 3 wird in der Regel verwendet, wenn die vier preisgünstigsten Arzneimittel beziehungsweise die preisgünstigsten Importarzneimittel (2 Prozent Einsparziel) nicht verfügbar sind. Faktor 4 kommt laut Rahmenvertrag zum Einsatz, wenn Rabattarzneimittel und die vier preisgünstigsten Arzneimittel beziehungsweise die preisgünstigsten Importarzneimittel (2 Prozent Einsparziel) nicht verfügbar sind.

Die AOK geht davon aus, dass es aufgrund der Bevorratungslogistik der Apotheken zu keinem signifikanten Anstieg des Austausches kommt. „Die Regelung gilt ab sofort, sie ist in Zeiten einer kritischen Lage eine pragmatische Lösung.“

Der Hamburger Apothekerverein steht auch mit anderen Primärkassen in Kontakt und will kurzfristig über weitere Erleichterungen in der Versorgung informieren.

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