Ampel-Pläne für Zeit nach „epidemischer Lage“ dpa/ APOTHEKE ADHOC, 09.11.2021 08:44 Uhr
Die Corona-Infektionszahlen steigen deutlich, auch die Zahl der Patienten in den Kliniken geht nach oben. Trotzdem soll nun der nationale Corona-Ausnahmezustand vom Bundestag nicht noch einmal verlängert und durch andere Regeln ersetzt werden. Die voraussichtliche Ampel-Koalition beteuert aber: Die nötigen Schutzmaßnahmen könnten weiterhin angeordnet werden. In dieser Woche beginnen die Beratungen über das Paket im Bundestag.
Worum es geht:
Im Zentrum steht einmal mehr eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Zahlreiche harte Maßnahmen, wie die Möglichkeit zur großflächigen Schließung von Schulen, Geschäften, Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen oder auch Ausgangsbeschränkungen, sind bisher in diesem Gesetz geknüpft an das Bestehen einer sogenannten epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die regelmäßige Verlängerung dieses bundesweiten Ausnahmezustands durch den Bundestag gab den Regierungen in den Bundesländern die Befugnis, auf vereinfachtem Weg per Corona-Verordnung entsprechende Maßnahmen anzuordnen.
Was sich nun ändern soll:
Der bundesweite Ausnahmezustand soll nicht noch einmal verlängert werden und am 25. November beendet sein. Die voraussichtlichen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen zudem den damit verbundenen bisherigen Maßnahmenkatalog „abschalten“ und durch einen kleineren, zeitlich befristeten Katalog ersetzen. Auch ohne Ausrufung einer epidemischen Lage sollen die Bundesländer bis 19. März nächsten Jahres folgende Maßnahmen anordnen können: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Hochschulen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants und die Erhebung von Kontaktdaten von Besuchern und eine Pflicht für Betriebe zur Erstellung von Hygienekonzepten. Flächendeckende Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen sollen nicht mehr möglich sein.
Verlängerung weiterer Corona-Maßnahmen:
Die künftigen Ampel-Koalitionäre wollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem verschiedene andere Maßnahmen noch einmal bis März verlängern, die zur Abfederung der Corona-Krise eingeführt wurden: Eltern sollen weiterhin Kinderkrankentage nutzen können, falls ihre Kinder wegen Quarantäne-Anordnungen oder eingeschränktem Betrieb ihrer Schule oder Kita zu Hause bleiben müssen. Bis März verlängert werden sollen außerdem die Entschädigungsregelung für Beschäftigte bei Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne geschickt werden, die Möglichkeit der Impfstatusabfrage von Beschäftigten für Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen und der vereinfachte Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag. Für Arbeitgeber soll auch weiterhin die Pflicht bestehen, ihren Beschäftigten Tests anzubieten.
Rückkehr der Bürgertests:
Bis 11. Oktober hatte der Bund mit Milliardensummen die „Bürgertests“ finanziert. Mit dem Argument, dass sich nun fast jeder, der das möchte, auch impfen lassen kann, wurde das kostenlose Angebot für die meisten dann eingestellt. Laut Gesundheitsministerium hat das auch zu Anreizen für mehr Impfungen geführt. Kritiker hatten aber von Anfang an gesagt, dass das Ende der kostenlosen Tests auch den Überblick über die Infektionslage verschlechtern wird, weil mehr Infektionen unerkannt bleiben. Nun werden die Bürgertests voraussichtlich reaktiviert. Wenn man von möglichst vielen Infektionen wisse und die Dunkelziffer möglichst klein halte, gebe das mittelfristig mehr Sicherheit, sagte ein Sprecher der geschäftsführenden Bundesregierung.
3G am Arbeitsplatz:
Im Nachbarland Österreich ist dies bereits eingeführt: Alle Beschäftigten, die Kontakt zu anderen Menschen nicht ausschließen können, müssen getestet, genesen oder geimpft sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Regel zumindest stichprobenartig zu kontrollieren. In Deutschland wird das nun wahrscheinlich auch so oder so ähnlich kommen: „Unter SPD, Grünen und FDP gibt es dazu einen Konsens, dass wir das vorantreiben wollen“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, am Montag. Auch die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, sprach sich öffentlich dafür aus, ebenso wie für eine verstärkte Rückkehr von Beschäftigten ins Homeoffice.
Strafbarkeit bei Impfpassfälschungen
Die „Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen“ sowie „Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen“ sollen unter Strafe gestellt werden. So sieht es ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionäre zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Auch die Verwendung falscher Gesundheitszeugnisse wird im StGB klarer geregelt.
Weitere Schritte:
In einem Brief an die SPD-Abgeordneten kündigte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese zudem Zuschläge für Krankenhäuser an, die Covid-Patientinnen und -Patienten versorgen. Wohl auch angesichts der Kritik, mit dem geplanten Aus für den Corona-Ausnahmezustand setze die Ampel in der dramatischen Corona-Lage das völlig falsche Signal, deutet Wiese die Bereitschaft für Nachbesserungen am Gesetzentwurf an: „Selbstverständlich setzen wir auch darauf, dass uns die parlamentarischen Anhörungen und Debatten helfen, das Ziel, möglichst viele Menschen zu schützen, zu erreichen.“