Apotheken dürfen also jetzt hoch offiziell Desinfektionsmittel selbst herstellen. Und das ist gut, denn die Nachfrage ist nach wie vor hoch. Einen Apotheker aus Rheinland-Pfalz erreichte sogar der Hilferuf einer Praxis. Sie müsse ohne Nachschub schließen, klagte die Medizinerin. Aber dann war ihr die Apotheken-Mischung doch zu teuer.
Die Apotheke hatte gerade nach der WHO-Rezeptur Desinfektionsmittel selbst hergestellt und bot der Praxis „nach knapper Kalkulation“ 200 ml zu 9,95 Euro. Doch die Ärztin habe ihm mitgeteilt, sie sei nicht gewillt, soviel zu zahlen, dann schließe sie lieber die Praxis. Ob sie ihre Ankündigung wahr gemacht hat, weiß der Apotheker nicht – mit der Praxis hat er normalerweise wenig zu tun.
Angeblich hatte der Mediziner Kontakt mit seiner Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Und die habe ihm unmissverständlich klargemacht, dass die Praxis ohne Desinfektionsmittel nicht betrieben werden dürfe.
Auf Nachfrage teilte ein Sprecher der KV Rheinland-Pfalz mit, dass es einen entsprechenden „Erlass“ der KV nicht gebe. Man weise allerdings regelmäßig darauf hin, dass die Hygienestandards einzuhalten sind. Vielleicht sei das im Einzelfall falsch interpretiert worden. Der KV-Leitfaden „Hygiene in der Arztpraxis“ zählt zur Mindest-Ausstattung eines Handwaschplatzes unter anderem einen „Spender für Händedesinfektionsmittel (idealerweise wandmontiert)“. Inwiefern die Umsetzung in der Praxis allerdings kontrolliert wird, konnte der Sprecher der KV nicht sagen.
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