Abda: Weiterhin keine Antikörpertests in Apotheken Alexandra Negt, 31.08.2021 14:24 Uhr
Erste Bürger:innen sollen bald eine dritte Impfung erhalten; diese Booster-Dosis soll den Impfschutz erhöhen. Ob dies im Einzelfall überhaupt notwendig ist, müsse vorab mit einem gezielten Antikörpertest überprüft werden, fordern Labore und Hersteller wie Nal von Minden. Die Abda lehnt diese In-vitro-Diagnostika ab – zu ungenau seien die Ergebnisse.
Da die immunisierende Wirkung der Corona-Schutzimpfung im Laufe der Zeit nachlässt, soll im Herbst mit den Drittimpfungen begonnen werden. Die ersten Bürger:innen wurden am 27. Dezember 2020 mit Comirnaty geimpft – wie lange genau der Impfschutz – insbesondere bei Menschen im hohen Alter – anhält, ist aktuell nicht abschließend geklärt. Antikörpertests könnten Aufschluss über den tatsächlichen Impfschutz geben.
In-vitro-Diagnostika-Hersteller wie Nal von Minden haben Produkte zur Antikörperbestimmung entwickelt und sprechen sich für den Einsatz vor der dritten Impfung aus. „Man muss doch im Einzelfall erst einmal prüfen, ob eine dritte Corona-Impfung überhaupt notwendig ist“, empfiehlt Geschäftsführer Roland Meißner. „Vielleicht hat die betroffene Person noch ausreichend Antikörper im Blut. Dann ist diese Person ausreichend geschützt und eine dritte Impfdosis vielleicht nicht notwendig.“
Der Test von Nal von Minden wird, ähnlich wie die meisten am Markt erhältlichen Antikörpertests, mittels Blut aus der Fingerbeere durchgeführt. „Das ist deutlich angenehmer, als zum dritten Mal die eventuell auftretenden Nebenwirkungen einer Impfung zu durchleben“, so Meißner. Laut Hersteller kann jede/r Bürger:in, die ihren Impfstatus erfahren möchte, den Nasal Covid-19 S1-NAb Test in einer Arztpraxis für ungefähr 20 Euro durchführen lassen.
Abda weiterhin kritisch
„Antikörpertests sollen eine durchgemachte Covid-19-Infektion nachweisen. Die Antikörpernachweise testen dabei auf Antikörper und lassen so einen entsprechenden Rückschluss zu. Die Genauigkeit (statt Sensitivität/Spezifität) der derzeit am Markt verfügbaren Tests ist aber unbefriedigend“, urteilt die Abda. Die Abnahme von Blut aus der Fingerbeere kann ungenau verlaufen. Durch zu viel Drücken kann Serum beigemischt werden – es kommt zu ungenauen Ergebnissen.
Fehlender Schwellenwert
Ein weiteres Problem ist der aktuell nicht definierte Schwellenwert. Die Frage, bis wann ein Antikörpertiter ausreichend vor Corona schützen könne, sei nicht zu beantworten, erklärt die Abda: „Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Antikörper-Bestimmung nach der Impfung von der Stiko nicht empfohlen. Grund dafür ist, dass kein einheitliches serologisches Korrelat definiert ist, also kein Schwellenwert gegeben ist, ab dem eine Immunität sicher angenommen werden kann. Teil der Immunisierung ist neben der Bildung von Antikörpern auch die Ausbildung einer zellulären Immunantwort. Somit lässt ein positiver Antikörpernachweis auch mit Bestimmung des Titers keinen zuverlässigen Rückschluss auf die Immunität zu.“
Aktuell können Apotheken Antikörpertests zwar anbieten, jedoch nicht verkaufen. „Antikörpertests werden nach unserem Kenntnisstand momentan in Apotheken nicht angeboten. Inwiefern diese zukünftig eine Rolle spielen könnten für eine Einschätzung zur Immunität von Genesenen und Geimpften bleibt vorerst abzuwarten“, so die Abda. Die Abgabe sei nach § 3 Abs. 4 MPAV unzulässig. Hier wird lediglich die Abgabe von „direkten“ Tests auf Sars-CoV-2 an Endverbraucher geregelt. „Durchführen dürfte eine Apotheke derartige Tests aber durchaus. § 24 Satz 2 IfSG erlaubt jedermann ‚patientennahe Schnelltests‘ auf Sars-CoV-2, egal ob direkt oder indirekt. Apothekenüblich wäre ein solcher einfacher Test ebenfalls.“ Laut damaliger Begründung wäre durch § 24 Satz 2 IfSG nicht nur der Arzt-, sondern auch der Heilkundevorbehalt beseitigt.