Gesamtvorstand

Abda sagt Deutschen Apothekertag ab

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Berlin -

Nach Expopharm und Pharmacon ist nun auch der diesjährige Deutsche Apothekertag (DAT) in München abgesagt. Das hat der Abda-Gesamtvorstand heute in seiner Sitzung mit großer Mehrheit und „aus fachlichen Gründen“ beschlossen. Als Ersatz will die Abda jetzt ein anderes Format suchen.

Abda-Präsident Friedemann Schmidt betonte in der heutigen Sitzung, dass der DAT stets auf den intensiven persönlichen Austausch setze. Dies sei aktuell unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Zudem hätten die Heilberufe hier auch eine gewisse Vorbildfunktion. Angesichts der Coronavirus-Pandemie wäre es ein falsches Signal, wenn sich Apotheker zu einer solchen Großveranstaltung träfen. Alternativ werde nun überlegt, ein anderes Format zu finden. Es ist der letzte DAT von Schmidt als Abda-Präsident. Bereits im Dezember 2019 hatte er angekündigt, nicht wieder für das Amt zu kandidieren. Als bisher einzige Kandidatin hat Kammerpräsidentin Regina Gabriele Overwiening ihr Interesse am Abda-Spitzenamt erklärt und will sich zur Wahl stellen. Diese findet traditionsgemäß auf der Abda-Mitgliederversammlung im Dezember statt.

Die Abda hat bereits verschiedene Optionen für ein anderes Format vorbereitet. Möglich wäre ein virtueller DAT oder auch ein teilvirtueller DAT mit verkleinerter Delegiertenzahl. Die Abstimmungen über die Anträge könnten dann virtuell von allen Delegierten gefasst werden. Da die Abda als Verein organisiert sind, gibt es bei der Organisation keine rechtlichen Probleme – auch bei Abstimmungen nicht. Denn vorsorglich hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur „Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie“ vom 27. März Vereinen und Stiftungen die Möglichkeiten von virtuellen Versammlungen eröffnet – auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung. Diese Regelung gilt bis 31. Dezember 2021.

Das geänderte Vereinsrecht ließe auch eine Verlängerung der Amtszeit von Schmidt zu. In § 5 Satz 1 heißt es nämlich: „Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“ Da Schmidt allerdings selbst das Ende seiner Amtszeit verkündet hat, ist eine Verlängerung höchst unwahrscheinlich – auch weil Overwiening ihre Kandidatur bereits angekündigt hat.

Freie Hand lässt die Änderung des Vereins- und Stiftungrecht der Abda auch beim Ablauf: Abweichend von der bisherigen Rechtslage kann der Vorstand auch ohne Ermächtigung in der Satzung Vereinsmitgliedern ermöglichen, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben oder ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung ihre Stimmen vor der Durchführung der Mitgliederversammlung schriftlich abzugeben.

Abweichend sind zudem Beschlüsse ohne Versammlung der Mitglieder gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde. Diese beiden Bestimmungen gelten auf jeden Fall für die Abda-Mitgliederversammlung im Sommer. Analog dürften sie auch auf den DAT anzuwenden sein.

Erst vor kurzem, am Brückentag nach Himmelfahrt, hatte die Abda die Expopharm abgesagt. Die derzeitige Situation biete weiterhin keine verlässliche Planungsgrundlage, um die Durchführung – mit verantwortbaren Risiken für alle Beteiligten – weiter zu verfolgen, so die Abda-Tochter Avoxa, die die Messe organisiert. Geplant war die Veranstaltung ebenfalls vom 7. bis 10. Oktober in München.

Lange hatte die Avoxa mit der Absage gezögert. Maßgeblich für die Entscheidung der Avoxa seien jedoch Faktoren, die über die Frage der Veranstaltungsdurchführbarkeit aus heutiger Sicht weit hinausgingen. Sehr ernst nehme man die Bedenken der Standesvertreter, dass die Apotheker und ihre Mitarbeiter als systemrelevante Versorger mit wichtigen Aufgaben in der Pandemie durch die Teilnahme an einer Großveranstaltung einem zusätzlichen Risiko ausgesetzt würden. „Dies könnte möglicherweise die flächendeckende Versorgung gefährden.“

 

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