Wegen der verschärften Corona-Lage sind von Montag an wieder bundesweit telefonische Krankschreibungen bei Erkältungsbeschwerden möglich. Die Regelung gilt vorerst bis zum Jahresende – das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen am Donnerstag beschlossen.
Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen müssen somit nicht in eine Praxis gehen, nur um eine Krankschreibung zu bekommen. Stattdessen können Ärzte die Arbeitsunfähigkeit per telefonischer Befragung feststellen. So sollen volle Wartezimmer und Ansteckungsrisiken vermieden werden. Die entsprechenden Krankschreibungen gibt es jeweils für sieben Tage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
Bundesweit waren telefonische Krankschreibungen bereits in der Anfangsphase der Pandemie möglich. Später war entschieden worden, diese nur noch abhängig vom Infektionsgeschehen auf Antrag regional und zeitlich befristet per Ausnahmeregelung zuzulassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte sich zuletzt dafür stark gemacht, die Regelung angesichts steigender Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder auszudehnen. Das Instrument habe die Praxen bereits im März und April erheblich entlastet.
Zudem soll im Laufe des Montags eine neue Version der deutschen Corona-Warn-App verfügbar sein, die das Programm um zwei Funktionen erweitert. Zum einen können Positiv-Getestete künftig freiwillig in einer Art Tagebuch Krankheitssymptome eintragen. Dadurch soll die Risikoberechnung der App verbessert werden. Diese ermittelt für Kontaktpersonen von Infizierten, wie hoch ihr Ansteckungsrisiko ist. Außerdem wird die App über die Grenzen Deutschlands hinaus in etlichen europäischen Ländern funktionieren. Die neue Version 1.5 wird am Mittag in den App-Stores von Apple und Google erwartet.
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