Die Vergütung für die Corona-Bürgertests sinkt am 1. Dezember. Das geht aus der neuen Corona-Testverordnung hervor, die morgen in Kraft tritt. Für die Durchführung gibt es dann nur noch 6 statt 7 Euro. Außerdem sinkt der Betrag für die Sachkosten von 2,50 auf 2 Euro.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte die Kürzung mit verringertem Beratungsbedarf begründet: Die Abläufe vor Ort hätten sich etabliert, dies führe zu einem geringeren Aufwand. Auch die Sachkosten seien niedriger. Die Vergütung bei überwachten Antigentests zur Eigenanwendung soll von 5 auf 4 Euro sinken.
Kostenlose Corona-Schnelltests sollen nur noch bis Ende Februar möglich bleiben – statt wie zuvor geplant bis April. Und die anlassbezogenen Tests, für die bislang 3 Euro zuzuzahlen sind, soll es laut BMG ab Freitag nun doch nicht mehr geben. Anspruch haben nur noch Bewohner und Besucher bestimmter Einrichtungen wie Kliniken oder Pflegeheime. Der Besuch einer Großveranstaltung reicht als Anlass dagegen nicht mehr aus.
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