Seit gestern können Apotheken auch Zertifikate für Auffrischimpfungen erstellen. Im Portal stoßen Apotheker:innen auch auf den neuen Punkt „4/4-Booster“ – wann soll diese Möglichkeit ausgewählt werden?
In der Handlungshilfe der Abda wird das Vorgehen zur Erstellung eines digitalen Impfzertifikates für Auffrischimpfungen erläutert. Der Unterpunkt 4/4-Booster fehlt jedoch. Lediglich auf die Punkte 2/2-Booster und 3/3-Booster wird eingegangen – diese soll bei der Erstellung des QR-Codes ausgewählt werden. Personen, die einmalig mit dem Impfstoff von Janssen geimpft wurden, erhalten eine „2/2-Booster-Impfung“. Personen, die mit den Vakzinen von AstraZeneca, Biontech oder Moderna geimpft wurden, erhalten im System eine „3/3-Booster-Impfung“.
Bei einer Impfung nach durchgestandener Infektion wird die zusätzliche Dosis ebenfalls als „2/2“ eingetragen. Dies geschieht im Portal durch die Einstellung des Schiebereglers „Genesenen-Impfung“. Bislang waren die Zertifikate erst ab Tag 15 nach der letzten Impfung gültig. Für die Booster-Impfungen wird momentan von einer sofortigen Gültigkeit ausgegangen – denn der vollständige Impfschutz besteht bereits durch die vorherigen Impfdosen.
„Bei der Auswahlmöglichkeit „4/4“ handelt es sich um eine technische Option für die Dokumentation einer möglichen zweiten Booster- beziehungsweise Auffrischungsimpfung“, erläutert die Abda. „Momentan ist allerdings nur ‚3/3‘ praktisch relevant, deshalb ist auch nur diese Option in der Abda-Handlungshilfe ausführlich beschrieben.“
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