Zyto-Verträge

SpectrumK: Haltbarkeit ist relativ

, Uhr
Berlin -

Bei seinen Zyto-Verträgen nimmt es der Dienstleister SpectrumK offenbar nicht ganz so genau, was die Einhaltung der Bedingungen durch die Apotheken angeht. Eine Praxis aus Bayern beklagte sich, dass ihr abgelaufene Infusionslösungen geliefert wurden. Die Kassen sehen den Verstoß als Einzelfall und wollen nicht gegen ihren Vertragspartner vorgehen.

Apotheken können ihren Beitritt zum Open-house-Vertrag von SpectrumK erklären, wenn sie die vorgegebenen Konditionen erfüllen. Dazu gehörte etwa die Adhoc-Belieferung innerhalb von 60 Minuten. In Bayern wunderte man sich: Der ehemalige Kammerpräsident Dr. Ulrich Krötsch hatte sich gleich in 35 Gebietslosen eingeschrieben. Seine Johannes-Apotheke in Gröbenzell müsste damit 86 Praxen innerhalb einer Stunde nach Auftragseingang erreichen können. Wie das bei 100 Kilometern bis Mühldorf oder Altötting möglich sein soll, erschließt sich nicht.

Ein Onkologe aus dem Freistaat, der namentlich nicht genannt werden will, hat sich auf die Verzögerungen eingestellt und bestellt seine Patienten jetzt später ein. Nicht hinnehmen will er aber die Tatsache, dass ihm die Vertragsapotheke abgelaufene Infusionslösungen liefert. In einem Fall war Velcade (Bortezomib) verarbeitet worden: Die Lösung wurde ausweislich Etikett am 3. November hergestellt, sollte am 4. November appliziert werden und bis zum 1. Dezember verwendbar sein.

Laut Fachinformation muss die gebrauchsfertige Lösung aber „unverzüglich“ nach Zubereitung verwendet werden; die gesamte Aufbewahrungsdauer darf einen Zeitraum von acht Stunden nicht überschreiten. Schon die Frist zwischen Herstellung und geplanter Applikation war von den Vorgaben nicht gedeckt, vom Haltbarkeitsdatum ganz abgesehen.

Der Arzt war außer sich und schrieb SpectrumK an. Denn dass Haltbarkeiten angegeben werden, die nicht der Fachinformation entsprechen, ist nicht nur ungewöhnlich – sondern auch nach dem Vertrag ausgeschlossen: Nach den Vorgaben von SpectrumK muss die Apotheke nicht nur sicherstellen, dass die Lieferung „fachgerecht, rechtzeitig und in Transportbehältnissen, die den Anforderungen der verarbeiteten Arzneistoffen entsprechen“, erfolgt.

Sie muss auch garantieren, dass die Ware „insbesondere innerhalb der maximalen Aufbewahrungsfristen gemäß den aktuellen wissenschaftlichen Standards, aus der Hilfstaxe, oder wenn dort nicht enthalten aus der jeweiligen arzneimittelspezifischen Fachinformation“, in den Praxen ankommt. In den „Grundsätzen zum Rahmenvertrag“ ist dies noch einmal präzisiert: „Grundsätzlich gelten die in der Hilfstaxe aufgeführten Haltbarkeiten“, heißt es da.

SpectrumK räumte in der Antwort an den Arzt zwar ein, dass hier gegen den Vertrag verstoßen wurde. Man habe jedoch die Apotheke um Stellungnahme gebeten und die Zusicherung erhalten, dass es sich um einen Einzelfall handele und dass ein solcher Verstoß nicht wieder vorkomme.

Der Arzt legte seiner Antwort kopierte Etiketten weiterer von der Vertragsapotheke gelieferter Infusionslösungen bei. Eine weitere Lösung mit Bortezomib war am 14. November zur Verwendung am Folgetag hergestellt worden, verwendbar sollte sie sogar bis zum 12. Dezember sein. Eine Lösung mit Herceptin (Trastuzumab) vom 1. November sollte bis zum 8. November verwendbar sein. Laut Fachinformation ist die rekonstituierte Lösung nur 48 Stunden stabil.

Die Bitte des Onkologen, auf einen Ersatzlieferanten ausweichen zu dürfen, lehnte SpectrumK ab. Es stehe Ärzten und Apotheken frei, sich im Einzelfall auf ein Abweichen von den vorgegebenen Haltbarkeitsdaten zu einigen. Dies sei nach Aussage des Apothekers in den vorliegenden Fällen geschehen.

Der Mediziner ärgert sich nicht nur über die Verlogenheit des Apothekers, sondern auch über die Fahrlässigkeit der Kassen. SpectrumK überprüfe die Einhaltung der eigenen Vertragsbedingungen nicht. „Denen ist völlig wurst, was nach Vertragsabschluss passiert“, sagt er. Mit „Sonntagsstatements“ alleine sei eine ordnungsgemäße Versorgung der Patienten nicht zu gewährleisten.

SpectrumK hatte im Sommer die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie für insgesamt 53 Krankenkassen mit rund 8,7 Millionen Versicherten ausgeschrieben. Die Verträge wurden im Oktober scharf geschaltet und sollen zwei Jahre laufen. Insgesamt konnten bislang in knapp 300 der insgesamt 788 Lose Zuschläge erteilt werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte