Zyto-Verträge

Vier von fünf Onkologen wechseln die Apotheke

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Berlin -

Die DAK und der Kassendienstleister GWQ haben in ihrer gemeinsamen Zyto-Ausschreibung die Zuschläge vergeben. Bei den ersten bundesweiten Verträgen im Bereich der Sterilrezepturen haben 116 Apotheken und 31 Bietergemeinschaften Zuschläge erhalten. Vier von fünf Onkologen müssen ab Dezember mit einer anderen herstellenden Apotheke zusammenarbeiten. Die Regierung plant derweil ein Verbot solcher Ausschreibungen und will auch laufende Verträge aushebeln.

DAK/GWQ hatten das Bundesgebiet in mehr als 300 Regionallose aufgeteilt. Jede Apotheke konnte bis zu acht Lose gewinnen. Bei der Vergabe wollten die Kassen nicht nur den Preis, sondern auch die Erreichbarkeit für den behandelnden Arzt oder die Beratungsqualität für die Patienten einfließen lassen. Alle Losgebiete konnten nicht vergeben werden: Nach eigenen Angaben kommen DAK/GWQ auf eine Abdeckung von 93 Prozent.

Um einen möglichst reibungslosen Start zu gewährleisten, erhalten die Onkologen und Vertragsapotheken vor dem Start Informationspakete. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Praxis weiß, wo sie künftig ihre Sterilrezepturen herstellen lassen muss. Lediglich in 20 Prozent der Fälle bleibt es nach GWQ-Angaben bei den bisherigen Gespannen.

Damit ein Chaos zum Start wie bei anderen Zyto-Verträgen vermieden werden kann, müssen die Vertragsapotheker vorab bei den Praxen vorstellig werden. Dieser „Antrittsbesuch“ ist laut GWQ auch dann vorgeschrieben, wenn die Apotheke die Praxis heute schon beliefert.

Bei GWQ ist man nach wie vor überzeugt von dem Modell der Ausschreibungen. Diese seien ein „Zukunftsmodell“. Durch den passgenauen Zuschnitt der Gebietslos könnten die Lieferzeiten drastisch reduziert werden. So liege der Anteil aller Belieferungen mit einer Entfernung von mehr als 50 Kilometer Luftlinie nach der Ausschreibung bei 1 Prozent, bislang seien es 15 Prozent. Die Prüfung erstrecke sich dabei bis in die Lieferkette zum Nachunternehmer, heißt es.

Laut GWQ wurden insgesamt 13 Apotheken nicht bezuschlagt, weil sie das Kriterium einer verpflichtenden Belieferung innerhalb von maximal 90 Minuten nicht erfüllten. Beim Kassenverbund wurden dazu mehr als 1700 Routen bei „Google Maps“ berechnet. Auf eine Eigenerklärungen der Apotheken wollte man sich in diesem sensiblen Bereich nicht verlassen, heißt es.

Im Durchschnitt beliefert eine Vertragsapotheke nach Angaben der Kassen 1,8 Gebietslose. Lieferengpässe seien damit genauso ausgeschlossen wie die Gefahr einer Oligopolisierung. Neben der DAK beteiligen sich namhafte Kassen wie die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), die IKK Südwest oder die Ersatzkasse HEK an der Ausschreibung. Bei den insgesamt rund 50 Kassen sind zusammen etwa 15 Millionen Menschen versichert.

Nach dem Urteil des Bundessozialgericht (BSG) haben mehrere AOKen exklusive Zyto-Verträge geschlossen. Der Kassendienstleister SpectrumK hat dagegen Open-House-Verträge geschlossen, denen mehrere Apotheken beitreten können. Aktuell läuft noch eine bundesweite gemeinsame Ausschreibung von Barmer, TK, KKH und Deutscher BKK.

In der Politik wird diese Entwicklung kritisch gesehen: Die Bundesregierung will Zyto-Verträge mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) verbieten. Gleichzeitig soll das Recht auf freie Apothekenwahl wieder hergestellt werden, so dass auch laufende Verträge mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung de facto wirkungslos werden. Das BSG hatte verneint, dass Krebspatienten ein Recht auf freie Apothekenwahl haben.

Nach vorläufiger Planung soll die erste Lesung des AM-VSG im Bundesrat am 25. November stattfinden. Noch vor Weihnachten, am 14. Dezember, soll dann die Anhörung im Gesundheitsausschuss folgen. Die 1. Lesung im Bundestag ist einen Tag später vorgesehen. Läuft alles nach Plan, ist dann die abschließende Lesung für Februar vorgesehen. Das Gesetz könnte im 2. Quartal in Kraft treten.

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