Zyto-Verträge

Krötsch in der Falle

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Berlin -

Eigentlich wollte SpectrumK mit seinen Zyto-Verträgen den Arztpraxen mehr Freiheiten geben. Doch die Umsetzung der Open-House-Verträge gerät in der Praxis immer mehr zum Desaster für den Kassendienstleister. Eine einzelne Apotheke in Bayern hatte sich beim Bieten so übernommen, dass sie aussteigen will. Doch SpectrumK nimmt die Kündigung nicht an. Die Unsicherheit für die Praxen, Apotheken ohne Vertrag und nicht zuletzt die Patienten ist enorm.

SpectrumK hat bewusst auf eine Exklusivausschreibung verzichtet und bietet offene Verträge an. Apotheken konnten ihren Beitritt zu den 788 vorgegebenen Liefergebieten erklären, wenn sie die vorgegebenen Konditionen erfüllen. Ein späterer Beitritt ist möglich, wenn sich zum Stichtag mindestens eine Apotheke gemeldet hatte. In etlichen Regionen gibt es jedoch überhaupt keine Verträge und die Versorgung läuft wie bisher.

Anders ist die Situation in Teilen Bayerns. Hier hat sich der ehemalige Präsident der Bundesapothekerkammer, Dr. Ulrich Krötsch, gleich in 35 Gebietslosen eingeschrieben. Gemäß den Unterlagen von SpectrumK hätte seine Johannes-Apotheke in Gröbenzell im oberbayerischen Landkreis Früstenfeldbruck damit bis zu 86 Onkologen versorgen müssen. Warum Krötsch sich so massiv beteiligt hat, war bislang auf Nachfrage nicht zu erfahren.

Besonders heikel: Zum Start der Verträge war Krötsch in den meisten Losen einziger Bieter. Damit durfte in diesen Regionen nach Ablauf zweiwöchigen Übergangsfrist keine andere Apotheke mehr liefern, die Johannes-Apotheke war dagegen vertraglich zur Lieferung verpflichtet. Das konnte nicht gut gehen.

Jetzt hat Krötsch die Reißleine gezogen und Verträge mit SpectrumK gekündigt. Anscheinend hat er die betroffenen Praxen selbst über seinen Rückzug informiert. Das hat wiederum SpectrumK dazu veranlasst, die Ärzte anzuschreiben. Mit Verweis auf den selbst erklärten Ausstieg Krötschs schreibt SpectrumK, „dass die Kündigung […] von uns nicht anerkannt wird und damit unwirksam ist“. Auf Nachfrage wollte eine Sprecherin des Kassenverbunds den Vorfall nicht bestätigen, da es sich um Vertragsangelegenheiten handele.

In den betroffenen Regionen kann das Gezerre um die Verträge jedoch massive Auswirkungen haben. Denn SpectrumK teilt gegenüber den Ärzten weiter mit: „Wir weisen daher darauf hin, dass der mit dem Vertragsabschluss verbundene Versorgungsausschluss für die nicht am Vertrag teilnehmenden Apotheken bestehen bleibt.“ Beigefügt ist eine Liste mit allen Vertragsapotheken der jeweiligen Region. In den meisten Fällen gibt es nur einen Eintrag: Johannes-Apotheke Dr. Ulrich Krötsch.

Das kann für alle Beteiligten zu ernsten Problemen führen: Liefert eine Apotheke ohne Vertrag an eine Hilfe suchende Praxis, kann SpectrumK auf Null retaxieren – dem Bundessozialgericht (BSG) sei Dank. Nur wenn die Johannes-Apotheke erwiesenermaßen lieferunfähig ist, darf eine andere Apotheke einspringen. Krötsch müsste dies bei SpectrumK selbst melden und eine andere Apotheke vorschlagen. SpectrumK dürfte Krötsch dann gemäß Vertrag die Differenz zwischen Rabattpreis und Hilfstaxe in Rechnung stellen. Für den ehemaligen Kammerpräsidenten könnten die Verträge also noch richtig teuer werden. Und im schlimmsten Fall leidet die Versorgung der Krebspatienten.

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