Für die exklusiven Zyto-Verträge der Krankenkassen sieht es nicht gut aus. Die Bundesregierung will diese mit dem Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) abschaffen, weil sie von den Ergebnissen nicht überzeugt ist. Die Kassen protestieren dagegen, sie halten die Kritik an ihren Verträgen für Stimmungsmache. Die AOK Rheinland/Hamburg hat jetzt sogar einen MVZ-Betreiber mit onkologischen Praxen verklagt, damit dieser nicht mehr schlecht über die Zyto-Verträge redet.
Um das Verhältnis zwischen der AOK und dem MVZ steht es seit Beginn der Verträge im August nicht zum Besten: Aus Angst vor Regressen bestellten die Onkologen die Sterilrezepturen regelmäßig als Ad-hoc-Verordnung bei der neuen Partner-Apotheke der AOK.
Die Kasse hatte die Praxen wiederholt aufgefordert, normal zu bestellen. Verwürfe bei der Herstellung muss laut Vertrag nämlich die Apotheke zahlen. Der Geschäftsführer des MVZ wollte eine schriftliche Bestätigung, dass die Ärzte kein Risiko tragen, wenn der Patient nicht zur Behandlung erscheint und die Rezeptur nicht verabreicht wird. Erst dann werde man umstellen.
In den Praxen ist es nach Auskunft des MVZ immer wieder zu Verzögerungen gekommen, weil die Apotheke nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen geliefert habe: „Seit Beginn der Ausschreibung haben Patienten durch verspätete Lieferungen zum Teil erhebliche Wartezeiten in der Praxis. Die Verspätungen der versorgenden AOK-Apotheke haben wir entsprechend dokumentiert. Über 100-mal warteten die schwerkranken Patienten bislang länger als von der AOK als zumutbar beschrieben“, heißt es in einer Stellungnahme des MVZ.
Die AOK weist das zurück und sieht den Fehler beim MVZ. „Zusammenfassend stellen wir klar, dass die vertraglichen Regelungen der AOK Rheinland/Hamburg nicht Ursache für die Verzögerungen im Behandlungsablauf des in Rede stehenden MVZ sind“, so eine Sprecherin. Die Kasse hatte zuvor schon Beschwerden über vermeintliche Qualitätsmängel zurückgewiesen. Die Praxen wollten offenbar nur vom eigenen Organisationsversagen ablenken.
Die Kasse geht nicht weiter auf die Klage ein, die beim Sozialgericht Hannover gegen das MVZ eingereicht wurde. Die Onkologen sollen demnach künftig nicht mehr behaupten dürfen, „dass sich aufgrund der Ausschreibung von zytostatischer Versorgung durch die Klägerin längere Wartezeiten für die Versicherten ergeben“. Für jeden Fall zu der Zuwiderhandlung fordert die AOK eine Ordnungsstrafe von 15.000 Euro.
Da alle Fälle dokumentiert seien, könne man jedoch jede Verspätung belegen, kontert der MVZ-Betreiber. „Die AOK möchte anscheinend nicht, dass die katastrophalen Verhältnisse der Versorgung bekannt werden und versucht nun unsere Praxis mundtot zu machen.“ Die AOK habe auch bereits die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) informiert, um das MVZ entsprechend zu belasten. Einen Verhandlungstermin vor Gericht gibt es noch nicht.
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