Zyto-Versorgung

Kassen: Die Apotheken-Mär der kurzen Wege

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Berlin -

Als Kernargument gegen Zytostatika-Ausschreibungen führt die Allianz von Apothekern und Ärzten die flächendeckende Versorgung ins Feld. Kurze Wege zwischen Zyto-Apotheken und onkologischen Arztpraxen sicherten die Belieferung mit den Arzneimitteln mit teilweise kurzer Haltbarkeit. Jetzt hat der Kassen-Dienstleister GWQ anhand von Abrechnungsdaten die Marktsituation analysiert und kommt zu einem anderen Bild: Auch ohne zentrale Ausschreibung durch die Kassen kommt es in nicht wenigen Fällen zu langen Wegen. Viele Apotheken ließen ihre Sterilrezepturen extern fertigen.

Nach eigenen Angaben hat GWQ durch die bundesweite Abdeckung mit 42 angeschlossenen Kassen mit etwa neun Millionen Versicherten eine gute Übersicht über die derzeitige Marktsituation bei der Zyto-Versorgung. Für seine Analyse hat der Dienstleister Abrechnungsdaten von 2015 ausgewertet. Danach werden 43 Prozent aller Zytostatikarezepturen nicht in der Apotheke hergestellt, die diese gegenüber den Krankenkassen abrechnet. „Das bedeutet, diese Rezepturen werden in der Regel schon heute bei größeren Apotheken oder spezialisierten Herstellbetrieben produziert, die normalerweise nicht in der direkten Nachbarschaft der Apotheken angesiedelt sind“, so GWQ. Das verlängere die Lieferwege.

Untersucht hat GWQ anhand der Geodaten die Entfernungen zwischen der Zyto-Apotheke und der belieferten Onkologenpraxis. Dabei wurde die Luftlinie gemessen und nicht die tatsächliche Fahrzeit. In 13 Prozent aller belieferten Rezepturen lag die Entfernung über 40 Kilometer, „was regelhaft zu Belieferungen von über einer Stunde führt“, so GWQ. In 4 Prozent der Fälle lagen Apotheken und Praxis sogar mehr als 100 Kilometer auseinander.

Die Lieferwege sind in den verschiedenen KV-Regionen unterschiedlich: In Bayern liegt der Anteil der Rezepturen, die von Apotheken in mehr als 100 Kilometer entfernte Arztpraxen geliefert werden, bei über 30 Prozent. Überdurchschnittlich lange Lieferwege gibt es auch in Rheinland-Pfalz, Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.

Fazit von GWQ: „Aus diesen Auswertungen geht klar hervor, dass heute keine umfassende, wohnortnahe Versorgung stattfindet.“ Erst die Vorgaben der Ausschreibung und der Zuschnitt der Gebietslose führe dazu, dass eine wohnortnahe Versorgung sichergestellt sei und Lieferzeiten definiert seien.

Probleme gebe es insbesondere bei Belieferung der Praxen mit Rezepturen, die eine begrenzte Haltbarkeit aufwiesen. In der Diskussion werde daher regelmäßig auf die Gefährdung der Patienten durch vermeintlich abgelaufene Rezepturen hingewiesen. Begründet sei dies in der Verwendung von Wirkstoffen, die eine sehr kurze Haltbarkeit aufweisen. Als Beispiele führt GWQ Melphalan – Verwendung innerhalb von 90 Minuten – und Mitomycin – unmittelbare Anwendung – an.

Laut Auswertung gab es 2015 Belieferungen, wo die Fahrtzeit 3,5 Stunden in Anspruch nahm. Ob die Ware entsprechend gekühlt wurde, um die Haltbarkeit zu verlängern, weiß GWQ nicht. In 0,7 Prozent der Fälle betrug die Lieferentfernung mehr als 200 Kilometer. „Derartige Lieferwege werden durch die ausschreibungsbedingten Qualitätsstandards zur Stärkung der Patientensicherheit nicht mehr möglich sein“, so die GWQ.

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