Zyto-Skandal

Die Bilanz des Pfusch-Apothekers APOTHEKE ADHOC, 01.06.2017 13:35 Uhr

Berlin - 

„Ein fast perfektes Verbrechen.“ So schreibt das Recherchezentrum Correctiv über den Zytoskandal in Bottrop. Autor David Schraven hat nicht nur Zugang zu den Ermittlungsakten, sondern kennt auch die Protagonisten persönlich. Und er weiß, wie groß die Verunsicherung vor Ort ist: Fast jeder Einwohner kenne jemanden, der direkt oder indirekt betroffen sei. Sein Fazit: Sollten die Vorwürfe stimmen, war die Alte Apotheke Schauplatz eines der größten Medizinverbrechen in Deutschland.

In seinem ersten Beitrag über den mutmaßlichen Zyto-Skandal outet sich Schraven als Insider: Jahrelang sei er mit S. in die Schule gegangen, habe von der 5. bis zur 10. Klasse sogar eine Bank vor ihm gesessen. Aus diesem Grund habe er die Vorwürfe lange nicht glauben können: Mag sein, dass in der Apotheke nicht alles korrekt lief und dass da betrogen wurde. Aber dass dort Menschenleben für Profit geopfert wurden, war für Schraven genauso unvorstellbar wie viele für andere Menschen in Bottrop auch.

Immerhin handelte es sich um eine alteingesessene Apothekerfamilie, war S. als Sponsor und Wohltäter stadtbekannt. Außerdem liefen die Geschäfte, seine Medicity umfasste eine ganze Reihe an Häusern mit Ärzten unterschiedlichster Fachrichtungen. Rund 50 Millionen Euro soll S. jährlich umgesetzt haben – mit Millionengewinn. Warum sollte so einer Krebsmedikamente strecken?

Doch dann bekam Schraven als Chef des Journalistennetzwerks Zugriff auf die Ermittlungsakten. Dort stand der mathematische Beweis: Zwischen 2010 und 2016 soll S. mehr als 250.000 mg Abraxane (Paclitaxel) abgerechnet haben. Eingekauft hatte er aber weniger als 100.000 mg. Bei Opdivo (Nivolumab) wurden zwischen Sommer 2015 und Januar 2016 rund 16.000 mg ein-, aber rund 52.000 mg verkauft.

Die Liste lässt sich fortsetzen. Bei Xgeva (Denosumab) sollen zwischen 2011 und Sommer 2016 rund 2100 Dosen beschafft und rund 4700 Dosen abgerechnet worden sein. Bei Cyramza (Ramucirumab) wurden den Unterlagen zufolge zwischen 2015 und Mai 2016 angeblich rund 50.000 mg verarbeitet, aber nur rund 20.000 mg bestellt. Es ist stets das gleiche Muster. Hinweise auf andere Bezugsquellen oder nicht verbuchte Bestände gab es nicht. Laut Schraven zeigte die Software in der Apotheke zwischendurch sogar Minusbestände an, die S. dann gelöscht haben soll.

Dem Journalisten zufolge waren fünf Menschen in der Sterilherstellung beschäftigt. Dass aus dem Team heraus nicht früher Anzeige erstattet wurde, lässt seiner Meinung nach zwei Schlüsse zu: Entweder hielten die Angestellten von S. still, dann müssten sie womöglich als Mittäter zur Verantwortung gezogen werden oder auf eine Kronzeugenregelung hoffen. Oder S. war der einzige, der gepanschte Zubereitungen herstellte. Dann könnte vielleicht sogar rechnerisch der Nachweis erbracht werden, dass alle Beutel gestreckt waren, was die Beweisführung unter Umständen vereinfachen würde.

Dass nach einem halben Jahr noch immer ermittelt wird, ist laut Schraven ungewöhnlich: Normalerweise würden die Akten nach zwei bis drei Monaten geschlossen und dann nur noch Schriftsätze ausgetauscht. Ein Hinweis darauf, wie komplex der Fall ist.

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft dem Journalisten zufolge schon vor Jahren Anhaltspunkte, dass in der Apotheke nicht alles korrekt lief: Bereits 2014 soll der Ex-Mann einer entlassenen Mitarbeiterin Anzeige erstattet haben. Die Sache soll damals über die Vorermittlungen aber nicht hinausgekommen sein, weil die Quelle als unzuverlässig eingestuft worden sei und die Anwälte des Apothekers interveniert hätten.

Dass der Fall nun doch im zweiten Anlauf aufgegriffen wurde, geht auf eine anonyme Anzeige zurück. Die Staatsanwaltschaft Essen begann zu ermitteln, sprach mit Zeugen, die auch von miserablen hygienischen Zuständen berichteten. Unter anderem soll S. im Straßenanzug und mit Hund ins Reinraumlabor gegangen sein.

Am 26. Oktober wurde in der Apotheke ein Infusionsbeutel abgefangen, der aus einer Arztpraxis zurückgeschickt worden war. Ende November lag die Analyse des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vor: Die Probe enthalte „ausschließlich Kochsalzlösung, also keinerlei nachweisbaren Wirkstoff“, stellte das Labor im Abschlussbericht fest. Eine Woche später wurde S. am 29. November verhaftet. Bei der Razzia wurden weitere Beutel und Unterlagen beschlagnahmt.

Seitdem sitzt der Apotheker wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft und schweigt. Nur einmal bekam die Öffentlichkeit den 46-Jährigen kurz zu Gesicht – im Arbeitsprozess gegen den kaufmännischen Leiter Martin L., der S. verpfiffen und außerdem bei der Abrechnung seinen Privateinkäufe geschludert haben soll. Unrechtsbewusstsein oder Reue soll der Apotheker dabei nicht gezeigt haben.

In der kommenden Woche wird das Oberlandesgericht Hamm (OLG) über eine Haftverlängerung entscheiden. Die Staatsanwaltschaft will außerdem demnächst Anklage erheben, parallel dazu wollen mehrere Patienten den Apotheker auf Schadenersatz verklagen. Sie hoffen, dass die Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr erfüllt sind. Dann müsste der Apotheker belegen, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den von ihm hergestellten Infusionsbeuteln und der protokollierten Verschlechterung des Gesundheitszustands gab.

Den Betroffenen geht es darum, S. wegen Körperverletzung zu belangen. „Dass er nur wegen Abrechnungsbetrugs belangt werden könnte, wäre für die Betroffenen und ihre Angehörigen nur schwer zu ertragen“, sagt Schraven.