Zyto-Pfusch: Apotheker in U-Haft dpa/APOTHEKE ADHOC, 01.12.2016 15:26 Uhr
Ein Apotheker in Bottrop steht im Verdacht, massenhaft Krebsmedikamente beim Zusammenmischen zu niedrig dosiert zu haben. Der Mann sei verhaftet worden, teilte die Staatsanwaltschaft Essen mit.
Der 46-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Er soll in mindestens 40.000 Fällen Infusionen zur Krebsimmuntherapie abweichend von den individuellen ärztlichen Verordnungen zu gering dosiert haben. Dabei habe er auch gegen Hygienevorschriften verstoßen. Mit den Kassen habe der Apotheker den vollen Betrag abgerechnet. Der finanzielle Schaden liege bei 2,5 Millionen Euro.
Laut Staatsanwaltschaft beruht der Anfangsverdacht auf Informationen eines Insiders. Mehrere Wochen lang wurde bereits ermittelt. Ein Abgleich von Abrechnungen und Lieferscheinen habe dabei Diskrepanzen ergeben. Am 29. November wurden die Geschäfts- und Privaträume durchsucht.
Welchen gesundheitlichen Schaden der Apotheker angerichtet hat, ist offen. Aufgrund des rechnerischen Ansatzes sei es nicht möglich zu sagen, ob nur alle Lösungen gestreckt wurden oder ob nur einzelne Lieferungen zu wenig oder gegebenenfalls gar keinen Wirkstoff enthielten. Daher sei voraussichtlich nicht herauszubekommen, welche Patienten von fehlerhaften Infusionen betroffen waren und welche Auswirkungen das gehabt haben könnte, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Der Apotheker schweigt bislang. Obwohl es sich um eine ziemlich große Apotheke handeln soll, gibt es laut Staatsanwaltschaft keine weiteren Beschuldigten. Aufgrund der U-Haft sind die Ermittler bestrebt, ihre Arbeit schnellstmöglich zu einem Abschluss zu bringen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte die Ermittler auf, schnellstens aufzuklären, welche Patienten betroffen sein könnten. „Das Schweigen des Apothekers darf den Opferschutz nicht behindern. Schließlich sind die Daten der Patienten den belieferten Krankenhäusern und Arztpraxen bekannt“, sagte Vorstand Eugen Brysch.
Deshalb seien auch die Kliniken und Ärzte aufgefordert, nicht nur die Staatsanwaltschaft bei den Ermittlungen zu unterstützen, sondern direkt Kontakt mit den betroffenen Patienten aufzunehmen.