Sterilrezepturen

Zyto-Apotheker wollen mit PKV abrechnen

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Berlin -

Bei der Abrechnung von Zytostatika im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) kann es für Apotheken Probleme geben: Wenn die Versicherung dem Patienten das Geld bereits überwiesen hat, dieser es aber nicht an die Apotheke weitergibt, droht der Apotheker auf den Kosten sitzen zu bleiben. Nach Angaben des Verbands der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) handelt es sich dabei oft um fünfstellige Summen. Künftig wollen die Zyto-Apotheker direkt mit den Krankenversicherungen abrechnen: Der erste Vertragsabschluss mit einem Unternehmen stehe kurz bevor, teilte der Verband auf seiner Jahrestagung in Berlin mit.

 

Grundsätzlich können Apotheker im Bereich der PKV nur Ansprüche gegenüber den Versicherten geltend machen. Mit einem Abtretungsvertrag soll sich dies nun ändern: Der VZA hofft, dass nach der ersten Versicherung weitere PKV-Unternehmen entsprechende Vereinbarungen mit den Apothekern schließen werden. Dann könnten sämtliche Rechnungen über parenterale Zubereitungen inklusive Supportiva und verordneten Hilfsmitteln direkt mit der jeweiligen Versicherung abgerechnet werden – vorausgesetzt, der Patient stimmt der Vereinbarung zu.

Allerdings: Ansprüche, die von der Krankenversicherung nicht gedeckt wird – etwa Beträge der Beihilfe – wären auch von diesen Abtretungsverträgen nach wie vor nicht umfasst. Außerdem sollen die Verträge nur für Parenteralia gelten. Bei anderen Arzneimitteln müsste die Rechnung weiterhin an den Versicherten adressiert werden. Details für die Umsetzung müssen dem Verband zufolge noch geklärt werden.

 

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