Sterilrezepturen

Zyto-Apotheker rechnen mit Debeka ab

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Erstmals können Zyto-Apotheker chemotherapeutische Arzneimittel direkt mit einer privaten Krankenversicherung abrechnen: Der Verband der zytostatikaherstellenden Apotheker (VZA) hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Debeka geschlossen. Zuvor lag das Inkassorisiko bei den rund 250 VZA-Mitgliedern, wenn die Patienten das Geld nicht überwiesen.

Auch bei der Debeka verspricht man sich Vorteile von der Direktabrechnung: Die Patienten müssten gegenüber den Apotheken nicht mehr in Vorkasse treten, außerdem müssten die Belege nicht mehr zur Erstattung eingereicht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient jeweils zustimmt.

Die Vereinbarung umfasst parenterale Zubereitungen inklusive unterstützende Arzneimittel und verordnete Hilfsmittel, binnen eines Monats soll die Krankenversicherung den fälligen Beitrag an die Apotheke überweisen. Beim VZA hofft man, dass weitere Krankenversicherungen dem Beispiel der Debeka folgen werden.

 

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