Zwischenaudit: Apotheker soll Wortlaut kopieren Sandra Piontek, 05.09.2023 10:21 Uhr
Die Re-Präqualifizierung ist noch nicht lange her, da wird Martin Beutling, Inhaber der Glocken Apotheke in Oberhausen, zum Überwachungsaudit aufgefordert. Zwar soll die Überprüfung diesmal ohne Begehung der nordrhein-westfälischen Apotheke stattfinden, viel einfacher wird der Vorgang aber dadurch nicht gestaltet. Im Gegenteil: „Ich verzweifle an denen, die wollen mich um den Verstand bringen“, so der Inhaber.
Vor etwa 1,5 Jahren hatte Beutling die Re-Präqualifizierung erfolgreich abgeschlossen: „Damals hat es auch schon erhebliche Mühe gemacht. Wir mussten etliche Fotos machen, unter anderem auch von der reinen und unreinen Seite im Labor“, so der Inhaber. Das sei relevant für den Milchpumpenverleih in der Apotheke: „Es ist das einzige Hilfsmittel, das ich verleihe“, so Beutling.
Der Reinigungsprozess laufe dabei immer gleich ab: „Die verliehene Milchpumpe wird in die Apotheke zurückgebracht, auf alle Funktionen und Vollständigkeit geprüft. Danach wird sie ordentlich desinfiziert und kommt anschließend in den Koffer zurück für den nächsten Verleih“, so der Apotheker. Seines Erachtens macht der Prozess genauso am meisten Sinn.
Das sieht die Cert IQ anders: „Ich habe alles exakt so eingetragen wie bei der ursprünglichen Re-Präqualifizierung, aber es scheiterte an der Beschreibung der Reinigung der Milchpumpe“, ärgert sich Beutling. Laut der Vorschrift soll die Pumpe nach der Desinfektion abermals auf Funktionsfähigkeit geprüft werden: „Das macht wenig Sinn, ich verunreinige sie dadurch doch wieder.“
Begriffe einbauen
In einem anschließenden Telefonat wurde dem Inhaber mitgeteilt, dass in der Beschreibung des Reinigungsprozesses „gewisse Worte“ vorkommen müssen. „Mir ist bald die Hutschnur geplatzt, ich sollte es mir laut Aussage von Cert IQ doch nicht so schwer machen und einfach diese vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Begriffe einbauen in meine Beschreibung“, so Beutling. Dass er den eigentlichen Reinigungsprozess aber anders durchführe, sei dem Mitarbeiter „egal“ gewesen, so der Apotheker. „Nach einem kurzen Aufreger habe ich es dann nach deren Wunsch gemacht.“
Trotzdem: Die nächste Ablehnung folgte. „Wann erfolgt denn die Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit? Zudem wollte man von mir wissen, ob bei der Aufbereitung die medizinproduktrechtlichen Anforderungen sowie die Herstellerangaben eingehalten werden“, so der Inhaber. „Ich sollte das nochmal ergänzen.“ Es geht für Beutling dabei ganz klar nur um den Wortlaut: „Ob das auch Sinn macht, steht auf einem anderen Blatt. Ich könnte leichter einen Blindenhund ausbilden, als eine Milchpumpe wieder in den Verkehr zu bringen“, so Beutling.