Vertretungsarzt bestellt bei seiner Apotheke

Zweitimpfungen: So läuft es bei Praxis-Urlaub

, Uhr
Berlin -

Normalerweise müssen laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Erst- und Folgeimpfungen bei einer Stelle erfolgen. Doch der Sommer steht bevor und damit auch Praxisschließungen aufgrund von Urlaub. Damit es nicht zu Problemen kommt, sollten Apotheken und Arztpraxen rechtzeitig in Kontakt treten und frühzeitig planen – eine Lösung gibt es bereits.

Ist die Erstimpfung in der Praxis erfolgt, muss auch die zweite Dosis hier appliziert werden. Dies sei essentiell, um die komplexe Planung bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Impfstoffdosen auf die Länder sowie zwischen Impfzentren und Arztpraxen bestmöglich zu gewährleisten, so das BMG.

Viele Ärzt:innen aber auch die Apothekenteams haben sich daher bereits Gedanken über die Zweitimpfungen gemacht: Diese könnten zum Teil nämlich genau in den Sommerurlaub der Praxen fallen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) schafft nun Klarheit: „Zweitimpfungen bei Praxisschließungen, etwa wegen Urlaub, sind in der Vertretungspraxis möglich.“ Dafür habe man sich mit der Abda auf ein Verfahren verständigt: Danach kann der Vertreter auf einem separaten Rezept den zusätzlich benötigten Impfstoff bestellen. Zudem ist bei Praxisschließung auch eine frühere Impfstoffbestellung möglich.

Das Vorgehen wird wie folgt empfohlen:

  • Der Vertreter bestellt die Zahl der Impfstoffdosen, die ihm der zu vertretende Arzt übermittelt hat.
  • Er verwendet dazu ein gesondertes Formular (Muster 16), auf dem er ausschließlich die Dosen für den Vertretungsfall aufführt. Er gibt auf diesem Rezept seine eigene Lebenslange Arztnummer (LANR) an sowie den Namen des Vertragsarztes, den er vertritt.
  • Das ausgefüllte Rezept reicht der Vertretungsarzt bei derselben Apotheke ein, bei der er den Impfstoff für „seine“ Patienten bestellt.

Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestellung der Impfstoffdosen für die „eigenen“ Patienten nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden darf. Bei einer geplanten Praxisschließung – beispielsweise durch Urlaub – kann der Arzt die Bestellung zudem schon früher als Dienstag an die Apotheke weiterleiten. „Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die empfohlenen Bestellmengen möglicherweise noch nicht bekannt sind. Ärzte und Apotheker sollten dies im Vorfeld besprechen“, so die KBV.

Die Apotheke bestellt für die Zweitimpfungen im Vertretungsfall die Anzahl an Vials mit einem separaten Auftrag an den Großhandel. Auch hier dürfen die Dosen nicht in einem Auftrag zusammengefasst werden.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch

APOTHEKE ADHOC Debatte