Die Arztpraxen sind angehalten, erst in den Kalenderwochen 19 und 20 die ersten Zweitimpfungen zu bestellen, also frühestens ab dem 10. Mai. In den aktualisierten Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) wurden die Impfintervalle nämlich verlängert, sodass möglichst viele Menschen zeitnah eine Erstimpfung erhalten können. Doch einige Ärzt:innen ordern bereits früher, was die Apotheken bei Bestellung und Abrechnung in Schwierigkeiten bringt.
Die aktuelle Stiko-Empfehlung zu den Impfabständen deckt sich nicht mit dem innerhalb der Zulassung definierten Impfregime: Comirnaty soll laut Fachinformation im Abstand von 21 Tagen injiziert werden. Vaxzevria sollte ursprünglich das zweite Mal nach 28 Tagen verabreicht werden, aktuell gibt die Fachinformation einen Abstand von vier bis zwölf Wochen an. Die Stiko empfiehlt dagegen, die Impfabstände so groß wie möglich zu halten: Der Biontech-Impfstoff soll im Abstand von sechs Wochen injiziert werden, der Impfstoff von AstraZeneca im Abstand von drei Monaten. Schon bei den Altersgrenzen kam es bei AstraZeneca zweimal zu von der Zulassung abweichenden Stiko-Empfehlungen.
Offenbar bestellen die ersten Hausärzt:innen bereits jetzt Zweitdosen. In Sachsen-Anhalt informiert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) die Ärzt:innen wie folgt: „Praxen, die Impfstoff für Zweitimpfungen benötigen, vermerken die entsprechenden Mengen jeweils bei der Bestellung für die Woche, in der die Zweitimpfungen anstehen, derzeit noch mit dem Hinweis ‚Zweitimpfung‘ auf dem Rezept. Damit soll erreicht werden, dass Ärzte für die Zweitimpfungen so viele Dosen erhalten wie benötigt werden.“
Doch der Erhalt kann alleine durch den Zusatz „Zweitimpfung“ nicht garantiert werden. Die Abda informiert darüber, dass sich das Bestellverfahren für die Zweitimpfungen aktuell „in Abstimmung“ befindet. Ärzt:innen, die bereits jetzt Dosen für Zweitimpfungen ordern, könnten in den kommenden zwei Wochen noch leer ausgehen. Auch der Apothekerverband Sachsen-Anhalt weist darauf hin: „In einem Telefonat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt haben wir klargestellt, dass aktuell noch kein abgestimmtes Bestellverfahren mit dem Großhandel für die Zweitimpfung existiert und damit die Kennzeichnung ‚Zweitimpfung‘ auf den Verordnungen ins Leere läuft und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Bestellmengen vom Großhandel gekürzt werden.“
Um für die anstehenden Zweitimpfungen eine Art „Liefergarantie“ geben zu können, wird unter anderem über eine separate Bund-PZN für die Zweitimpfung nachgedacht. Diese könnte auf den Muster-16 Formularen eindeutig kennzeichnen, welche Anzahl an Dosen für die Komplettierung eines Impfregimes benötigt wird. Für die Woche vom 3. bis 9. Mai stehen erneut die Impfstoffe von Biontech und AstraZeneca zur Verfügung. Die eigentlich zugesicherten 400.000 Impfdosen des Vakzins von Janssen entfallen. Somit stehen etwa drei Millionen Dosen zur Verfügung, aufgeteilt auf rund 1,6 Millionen Dosen Comirnaty und rund 1,4 Millionen Dosen Vaxzevria. Pro Arzt sind bis zu 36 Dosen Comirnaty und bis zu 50 Dosen Vaxzevria möglich, das entspricht sechs beziehungsweise fünf Vials.
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