Einen Wechsel des Filialleiters müssen Apothekeninhaber in Zukunft erst zwei Wochen vor Dienstantritt melden. Dies sieht der Entwurf zur AMG-Novelle vor. Laut Apothekengesetz (ApoG) muss der Betreiber einer Apotheke den Behörden bislang innerhalb einer Woche die Änderung schriftlich mitteilen.
„Die Frist von einer Woche […] bei Änderung des Verantwortlichen für eine Filialapotheke gegenüber der Behörde hat sich als zu kurz erwiesen“, heißt es in der Begründung. Die Verlängerung auf zwei Wochen sei „vertretbar“.
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