Zwei Apothekenmitarbeiter unter Verdacht APOTHEKE ADHOC, 11.10.2019 13:57 Uhr
Rund vier Wochen nach den Todesfällen durch ein toxisches Glukosegemisch aus einer Kölner Apotheke hat die Staatsanwaltschaft erste Ermittlungsergebnisse vorgestellt. Demnach werde gegen zwei Mitarbeiter der betroffenen Heilig-Geist-Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Demnach gehen die Beamten nicht von Vorsatz, sondern von einem Versehen aus.
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigte, dass die Mitarbeiter umfangreiche Angaben zu ihrer Tätigkeit und den Organisationsabläufen in der Apotheke machten. Anhand der Aussagen scheint es wahrscheinlich, dass die Glukosemischung durch eine Verwechslung verunreinigt wurde. Zugleich gab Bremer den tödlichen Stoff bekannt: Es handelt sich um Lidocainhydrochlorid.
„Dass in der Apotheke ein Gefäß mit Lidocainhydrochlorid vorrätig gehalten worden ist, das in Größe, Gestalt, Farbgebung und Herstellerbezeichnung jenem Glukosegefäß entspricht, in das die toxische Substanz eingebracht worden ist, legt die Annahme nahe, dass die Verunreinigung des Glukosepulvers auf eine Verwechslung der Gefäße zurückzuführen ist“, erklärte Bremer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Der Oberstaatsanwalt führte aus: „Angesichts dessen sind weitere Ermittlungen in Form von Vernehmungen und Spurenuntersuchungen veranlasst worden, die zeitnah durchgeführt werden sollen.“ Aktuell gäbe es keine Anhaltspunkte auf eine vorsätzliche Tat. „Es sind auch keine Hinweise dafür ersichtlich, dass verunreinigte Glukose in anderen Apotheken des Apothekeninhabers verkauft worden wären“, teilte Bremer mit.
Ob und wann die Apotheken nun wieder geöffnet werden können, ist noch unklar. Bremer bestätigte lediglich, dass alle Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft an die entsprechenden Stellen weitergeleitet wurden. Die Stadt Köln hatte in der vergangenen Woche klargestellt, dass die Apotheken nicht geöffnet werden, solange die Umstände nicht bekannt seien, wie die Glukose vergiftet wurde.
Die Heilig-Geist-Apotheke, die Apotheke am Bilderstöckchen und die Contzen-Apotheke waren eine Woche nach den Todesfällen geschlossen worden. Veranlasst hatte die Maßnahme das NRW-Gesundheitsministerium, um eine Gefahr für die Bevölkerung auszuschließen. Fuxius klagte gegen die Entscheidung und reichte per Eilantrag eine Einstweilige Verfügung bei der Stadt Köln ein. Das zuständige Verwaltungsgericht berät seit dieser Woche über den Antrag, jedoch noch ohne Ergebnis.
Die Maßnahme des Ministeriums war auch in der Politik umstritten. Gesundheitsminister Laumann musste sich in einer Sondersitzung den Fragen des Gesundheitsauschusses stellen. Darin verteidigte er seine Entscheidung. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln hingegen blieb bei der Einschätzung, dass eine Schließung der Apotheken überzogen war. Dem Apotheker zu verbieten, selbst hergestellte Medikamente zu vertreiben, hätte ausgereicht.
Die Debatten ausgelöst hatte der Tod einer jungen Frau und ihres ungeborenen Kindes. Die werdende Mutter hatte ein in der Heilig-Geist-Apotheke hergestelltes Glukosemittel eingenommen, um sich auf Schwangerschaftsdiabetes zu testen. Kurz später kollabierte sie und starb im Krankenhaus, auch das ungeborene Kind überlebte nicht. Nachdem der Fall ans Licht kam, blieben die Apotheken des Inhabers zunächst geöffnet, bis das NRW-Gesundheitsministerium die Schließung durchsetzte. Lediglich die Belieferung von Pflegeheimen wurde Inhaber Fuxius gestattet, da sonst Versorgungsengpässe drohten.