Vorsicht bei Impfkampagnen

Zuweisungsverbot gilt auch bei Impfzertifikaten

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Berlin -

Wenn in Turnhallen oder auf öffentlichen Plätzen Impfkampagnen organisiert werden, ist es praktisch, wenn den Besucher:innen auch direkt ein Impfzertifikat ausgestellt wird. Aber ist das zulässig? Apotheken bewegen sich in einem Graubereich.

Dürfen Apotheken Impfzertifikate außerhalb der eigenen Betriebsräume ausstellen und dabei – etwa im Rahmen von Impfaktionen – mit Ärzt:innen zusammenarbeiten? Genau diese Frage hat sich ein Apotheker aus Stuttgart gestellt, der lieber anonym bleiben möchte. Im benachbarten Ort Korntal-Münchingen organisierte ein Apotheker gemeinsam mit einem Arzt eine eigene Impfkampagne: Innerhalb von drei Tagen wurden 1000 Impfungen durchgeführt. Die Zertifikate stellte der Apotheker direkt aus – im großen Stil. Der Kollege gibt zu bedenken, dass so bis zu 18.000 Euro zusammen gekommen sein könnten.

Auch der Apotheker, der vor Ort eingebunden war, möchte lieber anonym bleiben. Er befürchtet, dass die Aktion nicht von allen Kolleg:innen positiv gesehen wird. Dabei habe er primär einen Arzt, der um Hilfe bat, unterstützen wollen, so erzählt er. Das Angebot vor Ort sei gut angenommen worden. Ziel sei gewesen, alles in einem Rutsch zu machen, sodass die Impflinge nicht mehr zusätzlich für die Zertifikate eine Apotheke aufsuchen mussten.

Abgesehen von der Frage, ob das Ausstellen außerhalb der Apothekenräumlichkeiten überhaupt erlaubt ist, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit der Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker. Rechtsanwältin Christian Köber von der Wettbewerbszentrale formuliert es diplomatisch: „Wenn man mich vorher gefragt hätte, hätte ich Nein gesagt.“ Aus ihrer Sicht gilt das Zuweisungsverbot auch im Bereich der Impfzertifikate. Ärzt:innen sei es berufsrechtlich untersagt, Patient:innen an andere Leistungserbringer zu verweisen. „Das wird in der Rechtsprechung ganz eng ausgelegt.“ Es sei daher kritisch zu bewerten, wenn ein Apotheker im Rahmen der Aktion Impfzertifikate ausstelle und abrechne. „Das müsste der Arzt dann schon selbst machen – oder es den Patienten überlassen, sich selbst die Zertifikate zu besorgen.“

Die Abda konnte auf diese Frage bisher keine Antwort liefern. In diesem speziellen Fall kommt hinzu, dass ein Apotheker mit einem Arzt nach direkter Absprache zusammengearbeitet hat. Liegt hier ein Verstoß gegen das Zuweisungsverbot vor? Die Impflinge seien in der Stadthalle alle darauf hingewiesen worden, dass eine nachträgliche Ausstellung in jeder Apotheke möglich sei.

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