Kooperation mit Arztpraxis
Zuweiser-Retax: Apotheke muss 130.000 Euro zahlen Patrick Hollstein, 13.02.2025 10:33 Uhr

Weil er sich Rezepte über Hochpreise wie Humira weiterleiten ließ, muss ein Apotheker rund 130.000 Euro nachzahlen.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -
Weil eine Arztpraxis mit einer bestimmten Apotheke kooperierte und die Patientinnen und Patienten eine entsprechende Einverständniserklärung unterzeichnen ließ, retaxierte eine Kasse sämtliche belieferten Verordnungen, in Summe mehr als 157.000 Euro. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) erklärte das Modell für unrechtmäßig und verdonnerte den – offenbar schon einschlägig bekannten – Inhaber zur Nachzahlung, das Bundessozialgericht (BSG) wies eine Beschwerde gegen das Urteil ab.