Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) lehnt das Papier der Bundesapothekerkammer (BAK) zur Novellierung des Pharmaziestudiums ab. Aus seiner Sicht reichen etwa zwei zusätzliche Semester nicht aus, um den geplanten Mehraufwand abzubilden, ohne dass es zu einer Überlastung für die Studierenden kommt. Bei der Bundesverbandstagung wurden weitere Kritikpunkte identifiziert.
Grundsätzlich ist der BPhD für die Novellierung des Pharmaziestudiums; das Positioonspapier sei auch der „erste Schritt auf dem Weg hin zu einer Novellierung“. Allerdings gibt es mehrere Punkte, die man am Runden Tisch als essentielle Inhalte eingebracht habe, die jedoch kein ausreichendes Gewicht gefunden hätten. „Der BPhD sieht im Positionspapier der BAK gute Ansätze zur Verbesserung des aktuellen Pharmaziestudiums, an denen er auch weiterhin festhalten möchte.“ Aufgrund verschiedener Bedenken müsse das Papier in der aktuellen Form jedoch abgelehnt werden.
Die Stärkung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie begrüßt der BPhD. Beides gehe jedoch mit einer Erhöhung der Stundenzahl einher, die zwei Vollsemestern entsprechen. Da zudem eine wissenschaftliche Arbeit gefordert werde, müsse ein weiteres Vollsemester (30 ECTS) angesetzt werden. „Die benötigten drei Vollsemester mit einer angedachten Erweiterung des Studiums um nur zwei, erhöhen die Semesterwochenstunden deutlich. Bereits jetzt müssen Laborpraktikka an einigen Standorten in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden, um eine Umsetzung unter den personellen und räumlichen Bedingungen zu realisieren.“
Selbst bei einer Erhöhung des Curricularnomwertes – also des Betreuungsumfangs durch Lehrkärfte – sei eine Reduktion der Anzahl an Absolvent:innen zu befürchten, was es laut BPhD „unbedingt zu vermeiden“ gilt. Mit einer „paritätischen Stundenverteilung im Hauptstudium unter Beibehaltung der aktuellen Semesterwochenstundenanzahlen“ sei dagegen eine Stärkung der beiden Fächer bei konstanten Absolvent:innenzahlen möglich, so der BPhD.
Die Einführung einer wissenschaftlichen Arbeit findet der BPhD gut, das Positionspapier lasse jedoch viele Fragen zu der Umsetzung offen. „Insbesondere die organisatorische Implementierung in den Studienkanon und die zeitliche Abstimmung auf den darauffolgenden zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bleiben offen.“
Genauso unklar sei die Novellierung der Benotung. Grundsätzlich sei man offen für Ideen, die Benotungsstruktur anzupassen, so der BPhD. „In dem vorliegenden Vorschlag fehlt jedoch ein klares Konzept, wie dies in der Praxis umgesetzt werden soll. Insbesondere die Gewichtung der Einzelnoten und die Zusammenführung dieser zu den Noten der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung bleiben unklar.“
Auch den Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Pharmazie (NKLP) – analog zur geplanten Novellierung des Medizinstudiums – begrüßt der BPhD ausdrücklich. Jedoch fehle hier eine Einbindung in die Approbationsordung (AAppO). „Eine solche Verknüpfung ermöglicht es in der Zukunft, Inhalte in kürzeren Zeitabständen in einem geregelten Verfahren anzupassen ohne den Novellierungsprozess der Approbationsordnung beginnen zu müssen.“
Mehrere Punkte werden vom BPhD begrüßt:
Außerdem unterstützt die Delegiertenversammlung den Deutschen Ärztetag in seinem Beschluss, die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Musterweiterbildungsordnung für Ärzte zu streichen. Der BPhD fordert die standespolitischen Organisationen der Apotheker:innen auf, inhaltlich analoge Maßnahmen zu ergreifen.
Die Delegiertenversammlung konnte außerdem zwei Positionspapiere zu den Themen „Sterbebegleitung“ sowie „Umwelt und Klimawandeln in der Pharmazie und der pharmazeutischen Lehre“ beschließen. Beide Positionen sollen in naher Zukunft auf der Homepage des BPhD veröffentlicht werden.
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