Niedersachsen

Zoff um neuen BKK-Hilfsmittelvertrag

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Berlin -

Die Hilfsmittelversorgung von BKK-Versicherten in Niedersachsen läuft derzeit nicht rund. Weil sich der BKK-Landesverband Mitte und der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) nicht auf einen neuen Versorgungsvertrag einigen konnten, müssen die Apotheken seit Anfang des Monats jede Belieferung einzeln beantragen. Doch die Kassen lehnen das fast ausnahmslos ab und verweisen auf einen neuen Vertrag mit dem Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA).

 

Die BKKen hatten den Liefervertrag mit dem LAV Ende Juni 2011 gekündigt. Während der anschließenden Verhandlungen war die Friedenspflicht immer wieder monatsweise verlängert worden, die Apotheken durften also vorerst zu den alten Konditionen weiter versorgen. Im November hatten die 110 im BKK-Verband zusammengeschlossenen Kassen dann einen Vertrag mit dem BVDA geschlossen. Nach aktuellem Stand sind 143 der rund 2000 niedersächsischen Apotheken diesem Vertrag beigetreten.

Der LAV hatte es abgelehnt, sich dem Vertrag anzuschließen. Stattdessen hatte der Verband seine Mitglieder Mitte Mai – kurz vor Ende der Friedenspflicht – über Möglichkeiten aufgeklärt, wie sie BKK-Versicherte trotzdem versorgen könnten.

Demnach sollten die Apotheken entweder mit der Krankenkasse einen eigenen Hilfsmittelversorgungsvertrag schließen oder einem anderen bestehenden Vertrag beitreten. Vor dem BVDA-Vertrag hatte der LAV jedoch indirekt gewarnt, ohne diesen zu benennen. Als dritte Option könnten die Apotheken jede Belieferung als Einzelfall beantragen. Hierzu könnten sie auch die Clearingstelle des Verbands nutzen.

 

 

Doch zumindest einige Kassen spielen dabei nicht mit. Die Audi BKK etwa lehnt Anträge auf Genehmigung mit dem Hinweis ab: „Kostenübernahme nicht möglich, da kein bestehender Vertrag (BVDA)“. Auf Nachfrage bestätigte die Kasse, dass eine Versorgung seit Juni nur noch über den BVDA-Vertrag möglich sei.

In Wolfsburg kommt es dadurch aktuell zu Engpässen in der Versorgung. In der Autostadt ist die Audi-BKK wegen des VW-Stammwerks stark vertreten. „Eine Diabetes-Patientin benötigte dringend neue Nadeln für ihren Pen, trotzdem wurde der Einzelfall nicht genehmigt“, berichtet ein Apotheker. Auf Nachfrage bei der BKK wurden ihm als zugelassene Lieferanten nur zwei Versender sowie ein weiter entferntes Sanitätshaus genannt. Ein Sprecher der Audi BKK bestätigte auf Nachfrage, dass aktuell in Wolfsburg noch keine Apotheke dem Vertrag beigetreten sei.

Auch die Deutsche BKK will Einzelgenehmigungen nur in Ausnahmefällen erteilen. Entsprechende Anträge von Apotheken ohne Vertrag werden dem Vernehmen nach neuerdings einfach an einen Vertragspartner weitergeleitet. „Das ist aus meiner Sicht unzulässig, weil damit die Wahlfreiheit des Patienten eingeschränkt wird“, sagt ein anderer Apotheker aus Wolfsburg. Er will den LAV einschalten.

Der Verband gibt sich auf Nachfragen zugeknöpft: Derzeit befinde man sich in einem vertragslosen Zustand, die Verhandlungen seien aber noch nicht beendet, sagte eine Sprecherin. Auch der BKK-Landesverband Mitte möchte sich zu dem Thema derzeit nicht äußern.

 

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