Zimtkapseln sind Arzneimittel Désirée Kietzmann, 15.05.2008 15:37 Uhr
Bei den von der Güterloher Truw Arzneimittel GmbH unter dem Namen „Diabetruw“ angebotenen Zimtkapseln handelt es sich um ein Arzneimittel. Das entschied das Verwaltungsgericht Minden am Mittwoch. Truw hatte geklagt, weil die Bezirksregierung Detmold als zuständige Aufsichtsbehörde das Inverkehrbringen des Präparates ohne arzneimittelrechtliche Zulassung untersagt hatte. Das Gericht wies die Klage ab.
Die siebte Kammer des Verwaltunsgerichts sah das Produkt aus zwei Gründen als Arzneimittel an: Zum einen sei es wegen seiner Präsentation (arzneimitteltypische Verpackung, Vertrieb ausschließlich in Apotheken und Werbung, die sich an Personen mit Diabetes mellitus Typ II richtet) als Arzneimittel zu qualifizieren. Zum anderen habe das Präparat nach den vorgelegten Gutachten bei Personen mit dieser Erkrankung tatsächlich eine blutzuckersenkende Wirkung, die auch "arzneilich" sei. Ohne arzneimittelrechtliche Zulassung dürfe es deshalb nicht verkauft werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Truw innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung beantragen kann, über die dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden muss. „Wir werden Revision beantragen“, kündigte Truw-Geschäftsführer Dr. Eckehard Neddermann gegenüber APOTHEKE ADHOC an. Nach Auffassung der Firma handelt es sich bei dem als diätisches Lebensmittel entwickelten Präparat nicht um ein Arzneimittel, da in der Produktinformation keine Senkung des Blutzuckerspiegels deklariert sei. Bis zu einer endgültigen rechtlichen Klärung bleibt das Präparat als diätisches Lebensmittel auf dem Markt.
Das aktuelle Verfahren ist bereits die zweite gerichtliche Auseinandersetzung, die Truw wegen des Zimtpräparates führt. Im August 2007 untersagte das Oberlandesgericht Hamm die Verbreitung als diätetisches Lebensmittel. Zuvor hatte das Landgericht Bielefeld die Verkehrsfähigkeit jedoch bestätigt. Das zivilgerichtliche Verfahren wird nach Angaben von Neddermann nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in letzter Instanz entschieden.