Laufzeitverlängerung nicht hinterlegt

Zertifikate: Probleme bei Chargenkontrolle

, Uhr
Berlin -

Apotheken, die Impfzertifikate ausstellen, haben mitunter Probleme bei der Chargenüberprüfung. Hintergrund ist die Verlängerung der Laufzeiten bei Comirnaty (Biontech), die im Gedisa-Portal nicht abgebildet wird.

Durch häufige Betrugsversuche bei der Erstellung von Zertifikaten wurde im Apothekenportal die Möglichkeit eingerichtet, durch Chargeneingabe des jeweiligen Impfstoffes die Plausibilität beziehungsweise Echtheit der Impfung zu überprüfen. Passen Datum und Charge nicht zusammen, kommt ein Warnhinweis.

Aufgrund einer Änderung der Laufzeit beim Impfstoff von Biontech treten vermehrt Probleme bei der Ausstellung von Impfzertifikaten auf: Bei Eingabe der Charge erscheint folgender Warnhinweis: „Impfung im falschen Zeitraum“. Und zur Erklärung: „Das angegebene Impfdatum liegt nicht im Zeitraum zwischen Auslieferung der Charge und Verfallsdatum der Charge.“

So wollte ein Apotheker am 13. Juli ein Zertifikat für die vierte Impfung ausstellen, die am 2. Juli durchgeführt worden war. Doch die Charge war ursprünglich nur bis Ende Juni halbar. Aufgrund der verlängerten Laufzeit kann sie allerdings bis Ende September eingesetzt werden. Das Apothekenportal weiß davon nichts.

Biontech-Liste gilt

Zwar gibt es die Möglichkeit, das Zertifikat nach eigenem Ermessen trotzdem auszustellen. Doch die ordnungsgemäße Bearbeitung kostet deutlich mehr Zeit: Wer tatsächlich die Plausibilität der Impfung kontrollieren will, muss sich erst im Portal des Herstellers Biontech einloggen und dort die Chargennummer eingeben. Dann werden ursprüngliches und verlängertes Verfalldatum angegeben.

Anfang April war die Haltbarkeitsdauer von ultratiefgefrorenen Durchstechflaschen für alle Formulierungen auf EU-Ebene verlängert worden: Sowohl die unverdünnte als auch die verdünnte Variante sind seitdem zwölf statt neun Monate haltbar. Auch Comirnaty für Kinder ist drei Monate länger haltbar. Somit ist das jeweils aufgedruckte Verfalldatum auf bereits produzierten Vials nicht mehr aktuell. Die Verlängerung galt auch rückwirkend für Chargen, die zuvor hergestellt wurden.

Etikett nicht angepasst

Die Verlängerung der Haltbarkeit des ultratiefgekühlten Impfstoffes betrifft alle drei am Markt verfügbaren Formulierungen: Sowohl die unverdünnte als auch die verdünnte Variante sind ab sofort zwölf anstatt neun Monate haltbar. Auch Comirnaty für Kinder ist drei Monate länger haltbar. Somit ist das jeweils aufgedruckte Verfalldatum auf bereits produzierten Vials nicht mehr aktuell.

Erst zwei Monate zuvor war die Haltbarkeit von sechs auf neun Monate verlängert worden, daher kann es sein, dass einzelne Vials sogar sechs Monate länger als auf dem Etikett angegeben eingesetzt werden konnten.

Bei der Chargenkontrolle wies das Portal von Anfang an Lücken auf. So mussten Apotheken bei sehr neuen Durchstechflaschen aufpassen: Einige freigegebene Chargen konnten im System noch fehlen, da eine Aktualisierung nur einmal wöchentlich erfolgte. Auch Sonderkontingente aus kurzfristigen Lieferungen an Landkreise und Kommunen waren teilweise nicht erfasst. Auch bei Vaxzevria kam es im Praxistest zu Problemen bei der Chargenprüfung.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Verzögerung bei Rollout
BMG: ePA für alle kommt später
Mehr aus Ressort
Kein Bewusstsein für Leistung vorhanden
Notdienst: Apotheker für 50 Prozent Luxus-Aufschlag
Neue Nische für Zwischenhändler
Skonto über Großhandelsapotheken?

APOTHEKE ADHOC Debatte