Gesundheitsminister: Booster auch für medizinisches Personal

Zertifikate für Auffrischungsimpfung noch in dieser Woche

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Berlin -

Auch medizinisches Personal und Pflegekräfte sollen eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten. Noch in dieser Woche soll das Ausstellen von Impfzertifikaten für solche Booster möglich sein. Außerdem soll die Ständige Impfkommission (Stiko) prüfen, ob Grippe- und Coronaimpfung parallel verabreicht werden können. Dies hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) beschlossen.

„Neben Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen wird den dort tätigen Pflegekräften und weiteren Beschäftigten auf eigenen Wunsch ebenfalls eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten, sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt“, heißt es im GMK-Beschluss.

Auch Apothekenmitarbeiter:innen könnten demnach einen Anspruch haben: „Eine Auffrischimpfung kann darüber hinaus sofort in Erwägung gezogen werden bei denjenigen, die beruflich in regelmäßigem Kontakt mit infektiösen Menschen stehen (z. B. medizinisches Personal ambulant und stationär, Personal des Rettungsdienstes, mobile Impfteams), sofern die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt.“

Darüber hinaus sind Auffrischimpfungen für über 60-jährige Personen „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“ vorgesehen. „Der Nutzen einer vorsorglichen Auffrischimpfung für diese Personengruppe, für die ein hohes risiko für schwere Verläufe bei einer Covid-19 Infektion besteht, ist bereits hinreichend belegt.“ Die neuen Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen wurden laut GMK auf „Grundlage vorliegender Studiendaten zur positiven Schutzwirkung einer Auffrischimpfung“ gefasst.

Auch im digitalen Impfpass sollen Auffrischungsimpfungen eingetragen werden können. Die technische Umsetzung befinde sich in der finalen Phase und werde im Laufe dieser Woche nutzbar sein.

Die Praxen können Auffrischungsimpfungen über das Impfquoten-Monitoring (DIM) an das RKI melden; die technischen Anpassungen wurden laut GMK vorgenommen. „Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die bis dahin in der Verantwortung der Länder bereits verabreichten Auffrischimpfungen an das DIM nachgemeldet werden.“

Schließlich fordern die Gesundheitsminister von der Stiko „zeitnahe Empfehlung“ für die gleichzeitige Verabreichung von Corona- und Grippeimpfstoff. Noch gibt es keine zugelassenen Kombinationsimpfstoffe, das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erwartet laut GMK bei der Co-Administration von inaktiviertem Influenza- und mRNA-basiertem Corona-Impfstoff keine deutlichen Unterschiede in der Immunogenität. Im Fokus stehen Impfungen am gleichen Tag an unterschiedlichen Extremitäten. Für die Praxen wäre dies eine erhebliche Erleichterung. Noch hat die Stiko allerdings nicht einmal eine Empfehlung zur Auffrischimpfung abgegeben, diese wird im September erwartet.

Rechtlich bindend ist der Beschluss laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) allerdings nicht. Die Corona-Impfverordnung (ImpfV) enthält ohnehin einen Anspruch auf Auffrischimpfungen ohne Beschränkung auf bestimmte Gruppierungen. Auf dieser Grundlage können Auffrischimpfungen seit 1. September verabreicht und abgerechnet werden.

Bereits Anfang August hatten die Gesundheitsminister angeregt, bestimmten Personengruppen Auffrischimpfungen anzubieten. Dazu gehören auch Personen, die mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson vollständig geimpft wurden. Der Mindestabstand zur ersten Impfserie beträgt nach diesem Beschluss ebenfalls sechs Monate.

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