Personen, die nach der ersten Impfdosis eine Sars-CoV-2-Infektion durchlaufen, haben keinen Anspruch auf ein digitales Impfzertifikat. Nur Personen, die nach überstandener Infektion einmalig geimpft werden, gelten als vollständig immunisiert.
Apotheken können Impfzertifikate auch für Genesene ausstellen. Theoretisch sind zwei Szenarien denkbar:
Einen QR-Code darf die Apotheke jedoch nicht für beide Gruppen generieren. Personen, die nach einer einmaligen Impfung eine Infektion mit Sars-CoV-2 durchlaufen, gelten nicht als vollständig immunisiert. Anders als bei einer einmaligen Impfung nach einer Corona-Infektion müssen diejenigen, die nach der Erstimpfung Covid-19 hatten, erneut geimpft werden.
Das RKI schreibt hierzu: „Personen, die bereits einmal gegen Covid-19 geimpft wurden und bei denen nach dieser Impfung eine Sars-CoV-2-Infektion durch direkten Erregernachweis gesichert wurde, sollen die zweite Impfung in der Regel sechs Monate nach Ende der Covid-19-Symptome beziehungsweise der Diagnose erhalten. Die Gabe einer Impfstoffdosis ist auch hier bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Symptome möglich, wenn zum Beispiel mit Exposition gegenüber neuen Virusvarianten zu rechnen ist, gegen die eine frühere Sars-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz vermittelt.“
Demnach dürfen Apotheken denjenigen, die nach der Erstimpfung eine Infektion mit Sars-CoV-2 erlitten haben, kein endgültiges Impfzertifikat ausstellen. Lediglich die Erstimpfung kann dokumentiert werden. Darüber hinaus kann bei überstandener Infektion ein Genesenenzertifikat ausgestellt werden. Ein Impfzertifikat, welches den vollständigen Impfschutz bestätigt, kann nicht ausgestellt werden. „Aufgrund der bestehenden Immunität nach früherer Infektion ist eine Dosis ausreichend, da sich dadurch bereits hohe Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine 2. Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden“, informiert das RKI. Bislang galten sechs Monate Abstand zwischen Infektion und Impfung. Nun empfiehlt das Institut die Impfung von Genesenen bereits vier Wochen nach der Infektion.
Im Abda-Leitfaden heißt es hierzu: „In der Apotheke kann auch ein Covid-19-Impfzertifikat für Genesene […] ausgestellt werden. Sind alle […] Voraussetzungen erfüllt, wird vor der Eingabe in das Modul ‚Digitales Impfzertifikat‘ der Schieberegler ‚Genesenen-Impfung‘ aktiviert. Anschließend kann die einmalige Impfung eingetragen werden. Automatisch wird die Impfung mit den nach Zulassung zweifach zu impfenden Covid-19-Impfstoffen als Dosis 1 von 1 angegeben.“ In einem separaten Rundschreiben informierte die Abda über die Regeln zur Ausstellung der Impfzertifikate für Genesene.
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