Als sich die Tür hinter dem letzten Kunden schließt, zückt Apotheker Dieter Blette sofort sein Smartphone und loggt sich aus. „Heutige Arbeitszeit: 10 Stunden, 55 Minuten“ zeigt die App an, ein rotes Warndreieck leuchtet daneben: Maximale Arbeitszeit überschritten. Blette muss das dem Chef melden. Es gibt nur einen Haken: Das ist er selbst.
Streng genommen hätte sich Blette noch nicht einmal austragen dürfen, schließlich muss er noch Kasse machen und das zählt auch zur Arbeitszeit. Aber das macht er heute schwarz, also nicht die Kasse, aber die Arbeitszeit. Es reicht ja, wenn er bei der Tätigkeit selbst ganz exakt ist – bei der Erfassung muss er hier notgedrungen ein bisschen schummeln. Sonst kommt er ja nie auf einen arbeitsrechtlich grünen Zweig…
Denn Blette hat sowieso schon Ärger am Hals: Jede Woche mehr als 60 Stunden in der Apotheke machen Berufsgenossenschaft und seine eigene Kammer nicht mehr mit. Das Problem: Seit er vom Bundesarbeitsgericht dazu verdonnert wurde, jede einzelne Stunde aller Mitarbeiter:innen zu erfassen, fällt beim Inhaber noch mehr Arbeit an.
Im ersten Monat hat sich Blette einfach nicht mitgezählt und wie gewohnt seine unbezahlten Überstunden abgerissen. Aber das durfte er nicht. Also hat er sich in der Erfassungs-Software ein eigenes Konto angelegt und sich verlässlich ein- und wieder ausgetragen (Kassenbuch und Hausbesuche wie gesagt ausgeklammert). Doch damit kam er teilweise an die 100-Stunden-Grenze und wurde schriftlich ermahnt.
Einfach die letzten neun Werktage im Monat die Apotheke geschlossen halten, war dann wieder der Aufsichtsbehörde nicht recht. Blette ist verzweifelt. Er würde ja gerne eine weitere Approbierte einstellen, aber er sucht offenbar immer nur im Pool der 2000 Approbierten, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerade wegrationalisiert hat.
Und damit springen wir in die blau-graue Realität des Bundestags, wo am gestrigen Freitag eben jenes Spargesetz aus Lauterbachs Feder in erster Lesung besprochen wurde. Trotz des Ministers Bitte auf Polemik zu verzichten, kam das Hohe Haus natürlich auch diesmal nicht ohne aus. Mal etwas abgegriffen aus Unionskreisen mit dem Bonmot „Destabilisierungsgesetz“, mal eleganter aus dem Lager der Linksfraktion mit dem Einwurf, Lauterbach hätte mit dem Gesetzestitel mit der Polemik selbst angefangen. Der Minister erlaubte sich einleitend die ebenfalls nicht unpolemische Spitze, dass die Kassenbosse mehr nach Hause brächten als unser Bundeskanzler Olaf Scholz.
Eher unbeachtet ist die Tatsache, dass mit dem Spargesetz auch Sonderausgaben in Höhe von 75 Millionen beschlossen werden sollen – für die neue Reserve an Grippeimpfstoffen. Es hat sich offenbar noch nicht bis ins Bundesgesundheitsministerium herumgesprochen, wie viel Impfstoff aus der vergangenen Saison weggeworfen wurde.
Aber vielleicht wird ja in dieser Saison alles besser, nun da die Apotheken in die Impfkampagne einbezogen werden. Warum nicht Corona links, Influenza rechts? In Baden-Württemberg gibt es sogar eine konzertierte Aktion des Landes. Die Apotheken sind zwar noch nicht bei der zentralen Terminvergabe dabei, weil Gedisa noch ein bisschen braucht, aber noch hält sich die Nachfrage ohnehin in Grenzen.
Wenige Nachfragen gab es beim DAT zum Homöopathie-Antrag. Damit soll sich zunächst die BAK befassen. Und NMSZW. Wenn ihnen das zu viele Abkürzungen waren, hören Sie den Podcast. Hier entlang zur Video-Version. Klares Statement des DAT immerhin zur Präqualifizierung. Votum: Weg damit und zwar schnell.
Schneller als der Expressdienst First A liefert zum Beispiel in Ratingen (irgendwo bei Düsseldorf) die Shop Apotheke, was wohl nicht schlimm ist, weil der Lieferdienst dem Versender schon gehört. Noch schneller liefert in Kalk (irgendwo in Köln) Apotheker Polat mit seinen E-Boten. DocMorris liefert nicht immer, bietet aber immerhin an, dass Rezept zurückzuschicken, gelebte Versorgungsverantwortung.
Noch schläfriger geht es bei Aldi zu. Melatonin liegt in der Luft, man will sich schließlich keinen Trend entgehen lassen. Stiftung Warentest findet aber, dass sich Verbraucher:innen nicht allein auf DocDiscount verlassen, sondern bei Schlafstörungen doch lieber Arzt/Ärztin oder Apotheker/Apothekerin befragen sollten.
Das gilt natürlich umso mehr für die Pille danach. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber beim OTC-Switch besonders hohe Hürden eingezogen. Das kümmert die Online-Glückritter aller Jahreszeiten aber nicht weiter: Hier gibt es das Notfallmedikament in drei Stunden und ohne lästige Fragen. Gesund.de wird vermutlich eher unfreiwillig mit in den Sumpf gezogen.
Der Vollständigkeit halber, falls Sie sich noch für die tatsächlichen Folgen des Arbeitszeiten-Urteils interessieren. Ansonsten: Schönes Wochenende!
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