Zeit Campus: Apotheker unsicher bei Pille danach APOTHEKE ADHOC, 05.02.2018 13:55 Uhr
Zankapfel „Pille danach“: Erst vor Kurzem stellte der Stern-Ableger „Neon“ die Beratungskompetenz der Apothekenmitarbeiter bei Notfallkontrazeptiva infrage. Jetzt hat „Zeit Campus“ mit einem neuen Artikel nachgelegt.
Der Online-Ableger der Zeit „für das Leben zwischen Abitur und Jobeinstieg“ erzählt eine Geschichte, wie sie der Zielgruppe das eine oder andere Mal passieren mag: Lea (die in Wahrheit nicht so heißt) hat gerade mit ihrem Freund Schluss gemacht. Auf einer Studentenparty kippt sie mit einem netten Studenten einen Schnaps nach dem anderen. Sie fährt mit ihm nach Hause, der Sex macht Spaß. Schon seit sieben Jahren verhütet Lea mit der Pille. Doch mit Schrecken stellt die 21-Jährige fest, dass sie im Laufe des letzten Monats die Einnahme ein einziges Mal vergessen hat. Sofort geht sie in die Apotheke, um sich die „Pille danach“ zu besorgen. Hier sei sie schnell abgefertigt worden, erzählt sie dem Magazin. Die Mitarbeiterin habe sie gefragt, wie lange der ungeschützte Sex her gewesen sei und ihr anschließend ein kleines Päckchen gegeben. „20 Euro bitte. Vielen Dank. Auf Wiedersehen.“
Die Pille danach ist seit 2015 in Deutschland rezeptfrei erhältlich. Damit solle der Zugang erleichtert und Barrieren wie Öffnungs- und Schließzeiten von gynäkologischen Praxen wegfallen, erklärt Zeit Campus. Doch könnten Apotheker einen Besuch beim spezialisierten Arzt wirklich ersetzen? Die wichtigste Frage, nämlich wie lange der Geschlechtsverkehr bereits her gewesen sei, sei in Leas Fall gestellt worden, sagt Professor Dr. Petra Thürmann, Direktorin des Philipp-Klee-Instituts für klinische Pharmakologie am Helios Klinikum Wuppertal. Von der Antwort hänge ab, welches Präparat abgegeben wird: die Pille danach mit dem Wirkstoff Levonorgestrel, das bis zu 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr wirkt, oder das Präparat mit dem deutlich stärkeren Hormon Ulipristal, das bis zu fünf Tage später eingenommen werden kann.
Doch die begleitende Beratung sei in diesem Fall unzureichend gewesen, meint Ärztin Thürmann. Die Apothekenmitarbeiterin hätte fragen müssen, ob die junge Frau Medikamente einnehme, die ein Notfallkontrazeptivum unwirksam machen könnten. Dazu zählten etwa Arzneimittel gegen HIV oder Epilepsie. Die Frage nach der letzten Regelblutung gehöre ebenso zu einem Gespräch, um eine bereits eingetretene Schwangerschaft auszuschließen.
Auch über mögliche Nebenwirkungen wie kurzzeitige psychische Probleme, Schwindel, Kopf- und Unterleibsschmerzen, Übelkeit und Bauchschmerzen hätte aufgeklärt werden müssen. Wenn sich eine Frau in den ersten Stunden nach der Einnahme übergeben müsse, wirke die Pille danach möglicherweise nicht mehr. Lea berichtete, sie habe den ganzen Tag unter extremer Übelkeit gelitten. „Das ist ein kleiner Preis dafür, dass ich nicht schwanger geworden bin.“ Sie sei froh gewesen, dass in der Apotheke alles so schnell gegangen sei, mehr Beratung habe sie da gar nicht gebraucht.
Kritischer sieht dagegen Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte (BVF), die erzählte Schnellabfertigung. „Apotheker bekommen, wenn überhaupt, eine vierstündige Ausbildung mit noch kürzerem medizinischen Teil, um die gesamte hormonelle Situation der Frau, den Zyklus, Verhütungsmethoden und die Möglichkeiten der Notfallverhütung zu lernen“, erklärt der Arzt aus Hannover. Obendrein würden in den Unterlagen von den Apothekerkammern als Vorbereitung zur Verfügung gestellten Materialien wesentliche Aspekte fehlen, manche Informationen seien gar falsch, so Albring. Der Arzt aus Hannover hatte schon in Interviews mit Neon und der Süddeutschen Zeitung den Apothekern schlechte Noten ausgestellt.
Zu den Fehlinformationen in den Leitlinien gehört aus Sicht seines Verbands vor allem die Empfehlung, dass die Pille danach auch bei übergewichtigen Frauen problemlos anwendbar sei. Ab einem Körpergewicht von über 75 Kilogramm die Abgabe von Levonorgestrel (LNG) als kritisch anzusehen, ab einem Körpergewicht von 90 Kilogramm die Abgabe des Wirkstoffs Ulipristalacetat, heißt es in der Stellungnahme des BVF an die ABDA vom April 2015.
„Somit ist die Beratung in der Apotheke nicht nur fachlich ungenügend, sondern führt sicherlich öfter zu unnötiger Abgabe der Pille danach beziehungsweise in anderen Fällen zu einer Unterversorgung“, sagt Albring. „Die aktuelle Handlungsempfehlung ist das Ergebnis eines ausführlichen und langwierigen Diskussionsprozesses“ gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), der Bundesärztekammer, der BVF und der ABDA, heißt dagegen von der ABDA. Zurzeit werde die Handlungsempfehlung allerdings noch einmal überarbeitet. Noch sei nicht absehbar, an welchen Stellen sich Änderungen ergeben könnten.
Professor Dr. Daphne Hahn setzte sich in ihren sieben Jahre als Vorsitzende von Pro Familia für die Rezeptfreiheit der Pille danach ein. Die heutige Professorin für Gesundheitswissenschaften an der Hochschule Fulda führte 2017 eine quantitative Befragung von hessischen Apothekern durch. 989 Apotheken wurden angefragt, 134 Datensätze konnten ausgewertet werden. Dazu wurden zwei Apothekerinnen und zwei Apotheker ausführlich interviewt. Die Vergabepraxis in Apotheken sei oftmals unbefriedigend, folgerte Hahn danach im Gespräch mit Zeit Campus. Einige Apotheker hätten angegeben, die Pille danach in bestimmten Situationen gar nicht zu verkaufen – beispielsweise an Minderjährige oder an Frauen, die gar kein oder nur schlechtes Deutsch sprechen. Frauen, die potenziell mehr als einmal wegen der Pille danach in die Apotheke kommen, seien im einem der Interviews als „Wiederholungstäterinnen“ bezeichnet worden.
Auch wenn der Verdacht bestehe, dass die Kundin aufgrund einer Vergewaltigung die Pille danach benötige, werde das Präparat nicht in jedem Fall abgegeben. „Das Apothekenpersonal scheint im Umgang mit Gewaltopfern sehr unsicher zu sein“, heißt es in einer Analyse der Befragung, die 2017 im Pro Familia Magazin erschien. Ein Verweis an einen Arzt sei zwar ratsam, sollte jedoch erst nach der Aushändigung des Notfallkontrazeptivums erfolgen. Unsicherheit herrsche zudem über die Vergabe an Minderjährige. Der hier schwammig formulierte ABDA-Leitfaden solle überarbeitet werden. „Eine eindeutige rechtliche Regelung kann Divergenzen in der Vergabepraxis, wie beispielsweise bei der Abgabe an Minderjährige, reduzieren und somit einen barrierearmen Zugang unterstützen.“