Die Frist zur Einführung des neuen Bezahlverfahrens SEPA (Single European Payment Area) wird verlängert: Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments haben gestern angekündigt, einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zuzustimmen. Demnach soll SEPA-Zahlungen für Unternehmen erst ab August verpflichtend werden. Die Banken sind jedoch nicht verpflichtet, die Fristverlängerung mitzutragen.
„Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten“, begründete Binnenmarktskommissar Michel Barnier seinen Vorschlag, den Unternehmen mehr Zeit zu geben. Dies bedeute, dass die Frist für die Umstellung weiterhin der 1. Februar bleibe, Zahlungen aber noch bis zum 1. August in anderen Formaten akzeptiert würden.
Der Deutsche SEPA-Rat, ein Zusammenschluss der wichtigsten Vertreter von Kreditwirtschaft und Endnutzern, beharrt auf der ursprünglichen Frist: Ziel müsse es sein, möglichst alle Zahlungen bis zum 1. Februar auf die SEPA-Formate umzustellen.Trotzdem würden die notwendigen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Banken und Sparkassen „notfalls“ solche Zahlungen abwickeln könnten, die im Altformat eingereicht würden. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen blieben weiterhin wirksam.
Ob die Einreichungen in den Altformaten aber tatsächlich angenommen würden, liege in der Entscheidung der Banken. „Das ist eine Kann-Bestimmung“, betont ein Sprecher der Deutschen Bundesbank. Banken könnten auch darauf bestehen, das SEPA-Verfahren zum 1. Februar voll umzusetzen.Einige Änderungen treten laut SEPA-Rat aber auch trotz des Aufschubs zum 1. Februar in Kraft: Das besonders im gewerblichen Bereich übliche Abbuchungsverfahren, bei dem der Zahlungspflichtige dem Geldeinzug nicht widersprechen kann, wird eingestellt.
Unternehmen, die dieses Verfahren nutzen, können dann entweder auf das SEPA-Firmenlastschriftverfahren, Überweisungen oder das – dann noch bis August gültige – Einzugsermächtigungsverfahren umsteigen. Außerdem muss der BIC (Business Identifier Code) bei Zahlungen in Deutschland ab Februar nicht mehr angegeben werden.
Für Verbraucher ändert sich durch die Fristverlängerung nichts: Sie haben weiterhin bis zum 1. Februar 2016 Zeit, um sich an SEPA zu gewöhnen. Bis dahin können sie wie bislang Kontonummer und Bankleitzahl verwenden.
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