GVSG

Wundbehandlung: Chaos beendet

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Berlin -

Versorgungslücke geschlossen: Bei der Abgabe der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung herrscht wieder Klarheit. Der Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) die Übergangsfrist verlängert. Die Produkte sind damit bis zum 2. Dezember erstattungsfähig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sein GVSG trotz Ampel-Aus noch durch den Bundestag gebracht. Zwar nicht wie ursprünglich geplant und vollumfänglich, aber unter anderem mit Blick auf die sonstigen Produkte zur Wundbehandlung erfolgreich.

„Um den Herstellern von Wundbehandlungsprodukten ausreichend Zeit zu geben, das neue Beratungsverfahren beim G-BA in Anspruch zu nehmen und auch die Ergebnisse der Bewertung durch das Iqwiq in der Erstellung der Nutzennachweise berücksichtigen zu können, wird die Übergangsregelung in § 31 Absatz 1a Satz 5 um weitere zwölf Monate verlängert.“

Die Übergangsfrist war zum 2. Dezember vergangenen Jahres ausgelaufen. Herstellern war es aufgrund der fehlenden Bewertungskriterien nicht möglich, den therapeutischen Nutzen der Produkte zu belegen und entsprechende Nachweise beizubringen.

Allerdings bleibt den Herstellern nicht viel Zeit, denn ursprünglich war eine Fristverlängerung von 18 Monaten geplant – jetzt sind es zwölf und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss zügig die Voraussetzung schaffen, damit eine Bewertung der Produkte innerhalb dieses Zeitraums überhaupt möglich ist.

Lauterbach hatte nach dem Bruch der Ampel über einen Appell an den GKV versucht, die dadurch entstandene Versorgungslücke zu schließen und um eine Verlängerung der Erstattung bis zum 2. März gebeten. Dem waren nur einige Kostenträger nachgekommen – darunter die Ersatzkassen. Zu den sonstigen Produkten zur Wundbehandlung gehören unter anderem silber- oder polyhexanid-haltige Wundauflagen oder Hydrogele.

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