Mühlhausen

Wohnwagen vor ausgebrannter Apotheke

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Berlin -

Vor der Adler-Apotheke im thüringischen Mühlhausen steht derzeit ein Wohnwagen. Nachdem die Apotheke Ende Januar komplett ausgebrannt ist, versucht Inhaber Albrecht Kiesow, die Versorgung auf anderen Wegen sicherzustellen. Gestern wurden die Container angeliefert, in denen die Kunden vorübergehend versorgt werden sollen.

Die Freiwillige Feuerwehr rückte laut einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ am 22. Januar gegen 22.20 Uhr mit 20 Kameraden an. Das Feuer war demnach im Kassenbereich der Apotheke ausgebrochen. Die Polizei geht mittlerweile davon aus, dass ein technischer Defekt an einem Computernetzteil den Brand ausgelöst hat. Es gebe keine Hinweise auf Brandstiftung, hieß es auf Nachfrage.

Die Feuerwehr musste laut Bericht die Eingangstür aufbrechen, um in den bereits stark verqualmten Innenraum zu gelangen. Die Apotheke ist vollständig ausgebrannt, den Schaden bezifferte Kiesow gegenüber der Zeitung auf rund eine halbe Million Euro, darunter das Warenlager im Wert von rund 280.000 Euro sowie der Totalschaden beim Kommissionierautomaten.

In dem Wohnwagen werden keine Kunden beraten, sie können dort aber Bestellungen aufgeben oder Rezepte abgeben. Die Arzneimittel können in Kiesows Brücken-Apotheke im selben Ort abgeholt werden. Dort gibt es aktuell eine eigene Kasse ohne Wartezeit für diese Fälle. Alternativ werden die Arzneimittel ausgeliefert. Kiesow betreibt außerdem die Brücken-Apotheke in Bad Langensalza.

Noch in dieser Woche sollen die Container vor der Apotheke in Betrieb genommen werden. Bis die Adler-Apotheke selbst wieder öffnen kann, wird es aber noch dauern. Gegenüber der „Thüringer Allgemeine“ schätzte Kiesow die Bauzeit auf drei Monate.

Die Adler-Apotheke befindet sich im Erdgeschoss eines Wohnhauses. Die Bewohner mussten in der Nacht des Brandes aus der Apotheke fliehen und wurden von der Feuerwehr versorgt. Es war der erste Löscheinsatz in einer Apotheke der Freiwilligen Feuerwehr Mühlhausen. Die Straße musste für die Löscharbeiten gesperrt werden.

Geht ein Rezept durch einen Brand verloren, hat die Apotheke keinen Anspruch auf eine Vergütung durch die Krankenkassen – auch wenn der Patient versorgt wurde. Dies hatte das Sozialgericht Köln vor einem Jahr in einem Fall entschieden, in dem infolge eines Feuers in einer Schweriner Apotheke zahlreiche Rezepte zerstört wurden. Einbrecher hatten den Brand gelegt. Auf den Kosten blieb die Versicherung des Apothekers sitzen.

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