Wer sich zu Unrecht arbeitsunfähig meldet, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Hat der kranke oder vermeintlich kranke Arbeitnehmer aber eine entsprechende Bescheinigung vom Arzt, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Darauf weist der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hin.
Konkret bedeutet das: Der Arbeitgeber muss Argumente vorbringen, um die Glaubwürdigkeit der Krankschreibung zu erschüttern. Das kann zum Beispiel die Vorgeschichte der Arbeitsunfähigkeit sein – etwa dann, wenn der Arbeitnehmer auffällig oft vor oder nach dem Wochenende krankgeschrieben war. Hat der Arbeitnehmer im Streit mit „Dann bin ich eben morgen krank!“ gedroht, ist das ebenfalls ein Anlass für Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Krankschreibung.
Gleiches gilt unter Umständen für die Teilnahme an einem Marathonlauf. Dabei kommt es aber auf die Umstände der Krankheit an. Denn Sport ist nicht grundsätzlich verboten, genau wie ein Einkaufsbummel – tabu ist nur das, was der Genesung im Wege steht.
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